Fundsachen in Rottweil: Gelüftet – das Geheimnis der verlorenen Dinge

Petra Schwarz (links) und Tanja Zimmerer mit einem Teil der Fundsachen im Alten Rathaus in Rottweil. Vieles wird nicht abgeholt und dann für einen wohltätigen Zweck gespendet.
Stadt Rottweil/HermannEinmal nicht richtig aufgepasst und schon hat man etwas unterwegs vergessen oder verloren, sei es die Jacke im Lokal, der Regenschirm beim Arzt, das Buch auf der Parkbank oder die Handtasche im Bus.
Für viele Menschen stellt sich dann die Frage, was zu tun ist, wenn diese entweder einen Gegenstand verloren oder gefunden haben. Hier empfiehlt sich in Rottweil stets ein Gang ins städtische Fundbüro im Alten Rathaus.
Sogar Gebisse und Kinderwagen
„Neben Brillen, Regenschirme oder Geldbeutel werden immer wieder auch echte Kuriositäten wie Gebisse, Kinderwägen oder sogar Tiere abgegeben“, berichtet Petra Schwarz von der Infothek im Alten Rathaus. Gemeinsam mit ihren Kolleginnen gibt sie nicht nur Auskünfte bei Fragen aller Art, sondern betreut auch das städtische Fundbüro. „Wir sind froh, wenn die Sachen möglichst schnell wieder abgeholt werden. Allerdings kommen offenbar viele Menschen gar nicht auf die Idee, dass ein ehrlicher Finder den verlorenen Gegenstand bei uns vorbeibringt “, berichtet ihre Kollegin Tanja Zimmerer. Das Ergebnis: das Lager im städtischen Fundamt ist immer gut gefüllt mit allerlei Alltagsgegenständen.
„Unter bestimmten Umständen ist man verpflichtet, einen gefundenen Gegenstand abzugeben und sehr viele Menschen halten sich daran“, berichtet Schwarz. Viele wissen aber nicht genau, welche Regeln bei Fundsachen zu beachten sind. Daher hier die wichtigsten Fragen und Antworten aus dem städtischen Fundbüro:
Welchen Wert muss man abgeben und welchen darf man behalten? Mit Ausnahme von verderblichen Sachen gilt dabei die gesetzliche Regel, dass Fundsachen ab einem Wert von zehn Euro beim Fundbüro abzugeben sind. So ist jeder Finder verpflichtet, auch eine Fundsache ab einem Wert von zehn Euro zu melden. Wer einen Fund, der mehr als zehn Euro wert ist, nicht meldet, begeht eine Straftat gemäß Paragraf 246 des Strafgesetzbuchs. Die Fundunterschlagung kann mit einer Geldstrafe und bei besonders wertvollen Gegenständen sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
In welcher Frist muss man eine Fundsache abgeben? Es gilt keine gesetzlich geregelte Frist, in der der Finder dazu verpflichtet ist, die Fundsache abzugeben. Dennoch sollte dies im Interesse der Person, die die Sache verloren hat, zeitnah geschehen. Für Personen, die eine Sache verloren haben, gilt in der Regel, dass Dinge, die nach drei Wochen immer noch nicht abgegeben wurden, sehr wahrscheinlich auch nicht mehr im Fundamt auftauchen.
Aber wie schaut es eigentlich mit einem Finderlohn aus? Tatsächlich kann der Finder einen Finderlohn verlangen. Die Person, die die Sache verloren hat, muss dann bis zu fünf Prozent des Schätzwerts an den Finder bezahlen. Bei einem Wert über 500 Euro kann der Finder jedoch nur noch drei Prozent des Schätzwerts geltend machen.
Wie lange hat man Zeit, eine verlorene Sache abzuholen? Lässt sich ein Eigentümer identifizieren, erhält dieser eine Benachrichtigung vom Fundbüro. Gefundene Sachen, die nicht einer Person zugeordnet werden können, werden beim Fundbüro sechs Monate aufbewahrt. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, geht die Sache in das Eigentum des Finders über. „Ehrlichkeit kann sich also tatsächlich lohnen“, so die Mitarbeiterinnen des städtischen Fundamts.
Holt ein Finder sein neu erworbenes Eigentum nicht ab, kann das jeweilige Fundbüro selbst entscheiden, wie mit der Fundsache umgegangen werden soll. In manchen Kommunen werden einmal im Jahr nicht abgeholte Fundsachen versteigert. In Rottweil hingegen werden diese Fundsachen einer gemeinnützigen Organisation gespendet, die den Erlös daraus anschließend für wohltätige Projekte verwendet.
Kontakt zum städtischen Fundamt: Telefon 0741/49 40 oder per E-Mail an: InfothekStadtverwaltungRottweil@Rottweil.de.