Bei Online-Anlagebetrug
: Ehepaar aus dem Landkreis Rottweil um 40.000 Euro gebracht

Ein Ehepaar aus dem Landkreis Rottweil ist Opfer eines sogenannten Cybertrading-Betrugs geworden. Die Täter versprachen hohe Gewinne.
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(red/pz)
Oberndorf
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Die Polizei gibt Präventionstipps. (Symbolfoto)

dpa/Marijan Murat

Im Bereich des Polizeipräsidiums Konstanz häufen sich derzeit Fälle von Kapitalanlagebetrug über vermeintliche Handelsplattformen im Internet. In einem aktuellen Fall verlor ein Ehepaar aus dem Landkreis Rottweil fast 40.000 Euro an die Betrüger – konnte dank eines Überweisungsrückrufs bei der Hausbank jedoch rund die Hälfte des Betrags zurückerhalten, wie die Polizei mitteilt.

Die Täter agierten unter verschiedenen Namen und nahmen ausschließlich per WhatsApp, Telefon oder E-Mail Kontakt zu den Geschädigten auf. Nach der ersten Kontaktaufnahme erhielt das Ehepaar Zugang zur Plattform „Investitionsquorum“. Dort wurde ihnen ein positiver Verlauf ihrer Investition vorgetäuscht – tatsächlich floss das Geld nie in echte Kapitalanlagen. Stattdessen zweckentfremdeten die Täter das Vermögen.

Bereits seit dem 10. Juni diesen Jahres warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor dieser Plattform. Um möglichen Sperren zu entgehen, wurde der Name später geringfügig in „Investitions-quorum“ abgeändert.

Polizei warnt vor der Masche und gibt Tipps

Laut Polizei versprechen die Täter unrealistische Gewinne mit geringem Einsatz – ein typisches Warnsignal. In diesem Zusammenhang weist sie erneut auf wichtige Präventionstipps hin:

Anleger sollten bei Versprechen hoher Gewinne mit geringem Einsatz grundsätzlich misstrauisch werden. Geldanlagen sollten niemals bei unbekannten Personen abgeschlossen werden, wenn kein persönlicher Kontakt besteht. Auch professionell gestaltete Handelsplattformen können betrügerisch sein. Werbung, die mit bekannten Persönlichkeiten oder angeblichen Auftritten in Talkshows oder Nachrichtensendungen wirbt, sollte immer kritisch hinterfragt werden.

Zudem warnt die Polizei vor dem sogenannten „Recovery Scam“, bei dem weitere Zahlungen verlangt werden, um angeblich verlorenes Geld oder Gewinne zurückzubekommen. Eingehende Gelder von Dritten stammen in der Regel nicht aus realen Gewinnen, sondern aus anderen Betrugsfällen – wer solche Summen weiterleitet, riskiert, sich der Geldwäsche strafbar zu machen.

Stets umgehend Anzeige erstatten

Wer bereits Opfer eines solchen Betrugs geworden ist, sollte keine weiteren Zahlungen leisten und umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Erfahrung zeigt, dass die Chancen auf eine Rückerstattung des Geldes leider gering sind.

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