Baurechtsstreit in Zimmern: Gemeinderat versagt kleiner Brauerei die Genehmigung

In einem Kellerraum in der Zimmerner Albstraße – es handelt sich dort um ein reines Wohngebiet – wird seit einigen Jahren im Nebenerwerb Bier gebraut. Den nachträglich gestellten Antrag auf Umnutzung hat der Gemeinderat abgelehnt.
WeisserDie in der Zimmerner Albstraße ansässige Kleinbrauerei soll nach Auffassung des Gemeinderats den bisherigen Standort im Wohngebiet verlassen. Man will den Betrieb jedoch dort noch für eine gewisse Übergangszeit dulden und am liebsten in anderen Räumlichkeiten im Ort behalten. Die finale Entscheidung trifft jedoch das Baurechtsamt.
Im Zwiespalt befanden sich die Gemeinderäte in der jüngsten Sitzung: Einerseits freuen sich die Ratsmitglieder über das Engagement und den Erfolg eines ortsansässigen jungen Braumeisters, der sich mit seinen Bieren mittlerweile weit über die Gemeinde hinaus einen Namen gemacht hat. Allerdings befindet sich die kleine Nebenerwerbsbrauerei in einem reinen Wohngebiet – und dort lässt der Bebauungsplan definitiv kein Gewerbe zu.
Bisher ohne Genehmigung
Schon seit mehreren Jahren wird die Biermanufaktur im Keller des Wohnhauses betrieben – bisher ohne baurechtliche Genehmigung. Mittlerweile ist ein Antrag auf Nachgenehmigung einer Brauerei (Nebenerwerb) im Kellerraum unterhalb der Grenzgarage eingegangen. Dabei geht es ausschließlich um die Umnutzung. Bauliche Veränderungen würden nicht vorgenommen, hieß es in der Vorlage zur Sitzung des Gremiums.
„Wir tun uns damit schwer. Reines Wohngebiet dient nur dem Wohnen“, meinte Bürgermeisterin Carmen Merz. Mit einer Genehmigung würde man einen Präzedenzfall schaffen, warnte Ratsmitglied Marcel Kammerer. Elke Müller pflichtete ihrem Kollegen bei. Für Andreas Schobel („Das ist eine Nummer zu groß. Wir müssen auch auf die Nachbarschaft schauen“) wäre eine Zustimmung ein „falsches Signal“. Die Brauerei passe nicht in ein Wohngebiet.
Aus kleinen Anfängen heraus sei diese immer größer geworden, erinnerte Schobel. Kammerer wollte wissen, ob der Bierbrauer genügend Zeit bekomme, neue Räumlichkeiten zu suchen. „Es wäre wichtig, dass er eine Übergangszeit bekommt“, sagte Timo Weber. Er finde es toll, was dieser dort mache. Dennoch: „Die Brauerei passt nicht in ein Wohngebiet.“ Am jetzigen Standort habe er auch keine Erweiterungsmöglichkeiten.
Ob es nachbarschaftliche Einwände gebe, fragte Gemeinderat Matthias Teufel nach. Diese lägen vor, bestätigte Merz.
Pascal Teufel erkundigte sich nach der Möglichkeit einer „übergangsweisen Genehmigung“. Dies sei baurechtlich nicht möglich, deutete die Rathauschefin an. Die Bürgermeisterin schlug indessen vor, den Antrag abzulehnen, gleichzeitig bei der Baurechtsbehörde aber darauf hinzuwirken, den Betrieb dort für eine Übergangszeit „zu dulden“. Diesem Vorschlag folgte das Gremium bei drei Gegenstimmen.
Zwei Jahre Zeit?
Gemeinderat Karl-Heinz Faißt hielt einen Zeitraum von zwei Jahren für die Suche nach neuen Räumlichkeiten für angemessen. Die Ratsmitglieder Carmen Kopf und Yvonne Mager – beide wohnen in der Albstraße – erklärten, dass sie sich durch die kleine Brauerei nicht gestört fühlten. Sie plädierten dafür, die gewerbliche Tätigkeit zu genehmigen. Auch Dienstleistungsbetriebe seien in diesem Wohngebiet vorhanden, warf Kopf ein. Es gebe Unterschiede bei Gewerbebetrieben, erwiderte darauf Kämmerer Martin Weiss. So sei eine Brauerei anders zu sehen wie etwa ein Friseursalon.