Am Landgericht Rottweil: Laura Yasmin Schlautmann ist neue Richterin

Der Präsident des Landgerichts Rottweil, Florian Diekmann, begrüßt die neue Richterin Laura Schlautmann.
LandgerichtLaura Schlautmann ist neue Richterin am Landgericht Rottweil. Die 27-jährige Juristin verstärkt den Zivil- und Strafbereich des Gerichts. Als Absolventin des Referendariats im Landgerichtsbezirk Rottweil beginnt sie ihre richterliche Laufbahn damit in einem ihr bereits vertrauten Umfeld.
Laura Schlautmann wurde in Schramberg geboren. Nach dem Abitur an der Walther-Groz-Schule in Albstadt-Ebingen studierte sie Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls-Universität Tübingen. Im Anschluss absolvierte sie ihr Referendariat im Landgerichtsbezirk Rottweil. Bereits während des Studiums und des Referendariats sammelte sie praktische Erfahrungen als Mitarbeiterin einer Anwaltskanzlei.
In der 3. Zivilkammer
Am Landgericht Rottweil wird Laura Schlautmann laut Pressemitteilung künftig in der 3. Zivilkammer eingesetzt, die unter anderem für Versicherungsvertragsverhältnisse sowie Bank- und Finanzgeschäfte zuständig ist. Darüber hinaus wird sie sich in den großen Strafkammern mit gewichtigen Straftaten beschäftigen.
Hier hat sie nun bereits als Richterin am 13. Januar 2026 an einem Urteil mitgewirkt, in welchem der Angeklagte wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in drei Fällen unter anderem zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und 10 Monaten verurteilt wurde.
Freude über Start
Zu ihrem Start am Landgericht Rottweil sagt Laura Schlautmann: „Für mich ist es besonders schön, meine richterliche Tätigkeit dort zu beginnen, wo ich bereits während des Referendariats wertvolle Einblicke gewinnen konnte. Die Offenheit im Kollegium und die Möglichkeit, sowohl im Zivil- als auch im Strafbereich zu arbeiten, machen den Einstieg für mich fachlich wie persönlich sehr reizvoll.“
Auch Präsident Florian Diekmann freut sich über den Neuzugang: „Frau Schlautmann ist eine hochqualifizierte und menschlich gewinnbringende Kollegin, die sich vom ersten Tag an mit vollem Einsatz in das Gericht eingebracht hat. Wir freuen uns sehr, dass sie sich als eine „unserer“ Referendarinnen für den richterlichen Dienst am Landgericht Rottweil entschieden hat. Dies ist ein weiteres Beispiel für die hohe Qualität der Referendarausbildung in unserem Bezirk.“
Hintergrund
Im Land Baden-Württemberg werden jährlich im Durchschnitt rund 120 neue Richter und Staatsanwälte eingestellt. Üblicherweise müssen sowohl das Erste als auch das Zweite juristische Staatsexamen mit mindestens 8,0 Punkten abgeschlossen sein. Neben exzellentem Fachwissen sind soziale Kompetenz, Unabhängigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Entscheidungsstärke wichtige Voraussetzungen.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften mit dem Ersten juristischen Staatsexamen beginnt das Rechtsreferendariat. Die Referendare werden einem Landgerichtsbezirk zugewiesen und durchlaufen verschiedene Stationen. Nach Ernennung zum Richter auf Probe schließt sich eine vierjährige Assessorenzeit an. In dieser Probezeit werden praktische Erfahrung durch Stationen bei Gerichten (Amtsgericht, Landgericht) und der Staatsanwaltschaft gesammelt. Die Richterinnen und Richter auf Probe sind bereits vollwertige Juristen und unterstützen die Gerichte, bevor sie auf eine Planstelle berufen werden.