Alkohol im Spiel?: Mutmaßlich betrunkeneAutofahrerin verursacht Auffahrunfall

Bei einem Unfall nahe Schramberg wurden zwei Personen leicht verletzt. (Symbol)
dpa/Stefan Puchner- Auf der B 462 nahe Schramberg kam es in der Nacht von Sonntag auf Montag zu einem Auffahrunfall.
- Eine 33-Jährige fuhr mit einem VW auf ein langsam fahrendes „Mini-Car“ auf – zwei Personen wurden leicht verletzt.
- Das als elektrischer Krankenfahrstuhl zugelassene Fahrzeug überschlug sich und lag auf der Seite.
- Die Fahrerin fuhr zunächst weiter, kehrte zurück und hatte laut Atemtest etwa 1,3 Promille.
- Rettungswagen brachten die Insassen ins Krankenhaus, der Schaden beträgt rund 15.000 Euro.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Eine 33-jährige Frau war gegen 00:45 Uhr mit ihrem VW auf der Gefällstrecke zwischen Sulgen und Schramberg unterwegs. Hierbei übersah sie vermutlich ein vorausfahrendes „Mini-Car“ und fuhr heftig auf das langsam fahrende Fahrzeug auf. Durch den Zusammenstoß wurde das als elektrischer Krankenfahrstuhl zugelassene Fahrzeug nach rechts von der Fahrbahn geschleudert, überschlug sich und kam auf der Seite zum Liegen.
Die beiden Insassen konnten sich selbstständig aus dem Fahrzeug befreien und erlitten glücklicherweise nur leichte Verletzungen. Rettungswagen brachten den 58-jährigen Fahrer sowie seinen Beifahrer in ein örtliches Krankenhaus. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf etwa 15.000 Euro.
Die 33-Jährige setzte ihre Fahrt zunächst unerlaubt in Richtung Schramberg fort, kehrte jedoch kurze Zeit später selbstständig an die Unfallstelle zurück. Bei der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten schnell Anhaltspunkte für eine alkoholische Beeinflussung der mutmaßlichen Fahrerin fest. Ein Atemalkoholtest bestätigte mit etwa 1,3 Promille den Verdacht. Die Frau musste die Beamten daraufhin zur ärztlichen Blutentnahme auf das Polizeirevier begleiten.
Der Verkehrsdienst Zimmern ob Rottweil hat die Ermittlungen zum Verkehrsunfall aufgenommen. Die 33-Jährige muss sich nun unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten.