Ärger in Zimmern
: Anbau ohne Genehmigung – so hat die Behörde jetzt entschieden

Für seinen Schuppenanbau hat ein Bürger in Zimmern erst nach einer Anzeige eine Genehmigung beantragt. Der Gemeinderat sagte Nein – jetzt hat die Baurechtsbehörde entschieden.
Von
Klaus Weisser
Oberndorf
Jetzt in der App anhören

Der Anbau an den Schuppen war nicht genehmigt, der Bauherr wurde angezeigt.

Weisser

Bürgermeisterin Carmen Merz hat den Gemeinderat in der jüngsten Sitzung über die Entscheidung der Baurechtsbehörde informiert.

Vor zwei Monaten war der Bauantrag mehrheitlich vom Gremium abgelehnt worden. Der Ortschaftsrat hatte zuvor trotz geäußerter Bedenken seine Zustimmung erteilt. Das Kreisbauamt hat das vom Gemeinderat versagte Einvernehmen nunmehr ersetzt und den Bauantrag bewilligt.

Altfall bleibt zunächst liegen

Nach einer Anzeige hatte der Bauherr vor fünf Jahren den Nachgenehmigungsantrag für den Schuppenanbau im Stettener Zinkenweg gestellt. Die Baubehörde habe wegen mehrmaliger Personalveränderungen – so war in der März-Sitzung erklärt worden – diesen Altfall noch nicht abschließen können. Nach der baden-württembergischen Landesbauordnung kann die zuständige Genehmigungsbehörde das von der Kommune rechtswidrig versagte Einvernehmen ersetzen.

Der Rottweiler mit Biss
Montag - Freitag um 7.00 Uhr
Alles Wichtige aus Rottweil und Umgebung Montag bis Samstag im kompakten Überblick.