Verurteilt zu Geldstrafe
: Mann bespuckt Ordnungsdienst in Offenburg und zeigt den Mittelfinger

Ein rumänischer Staatsangehöriger ist nach einer Auseinandersetzung mit dem Ordnungsdienst im Frank-Volk-Park zu einer Strafe von 4200 Euro verurteilt worden.
Von
red/ld
Offenburg
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ARCHIV - 17.12.2025, Baden-Württemberg, Kehl: Ein Blaulicht blinkt während eines Fototermins mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa) (zu dpa: «Wohnwagen-Unfall auf A6 - Vollsperrung und langer Stau») Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Polizei wurde zum Vorfall alarmiert, nachdem der Mann sich nicht ausweisen wollte.

dpa
  • Offenburg: 51-Jähriger bespuckte Ordnungsdienst und zeigte den Mittelfinger.
  • Vorfall im Franz-Volk-Park – Rauchen und Aufenthalt dort waren ihm untersagt.
  • Er ignorierte mehrere Aufforderungen und verweigerte die Personalien.
  • Polizei stellte die Identität fest, der Mann spuckte erneut in ihre Richtung.
  • Beschleunigtes Verfahren beantragt, Urteil: 4.200 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ein 51-jähriger Mann soll am Dienstagvormittag Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienstes im Offenburger Franz-Volk-Park beleidigende Gesten gezeigt haben. Außerdem soll er in ihre Richtung gespuckt haben, informiert die Polizei in einer Mitteilung.

Der Mann hielt sich gegen 11.20 Uhr rauchend in der Parkanlage auf, obwohl der Park zum einen ausschließlich Kindern bis 14 Jahren vorbehalten und überdies das Rauchen untersagt ist. Mehrfache Aufforderungen durch die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes, das Rauchen einzustellen und die Parkanlage zu verlassen, ignorierte der 51-Jährige.

Mann besitzt keinen festen Wohnsitz in Deutschland

Weil der Mann zudem die Angabe seiner Personalien verweigerte, wurden Beamte des
Polizeireviers Offenburg hinzugezogen. Diese stellten seine Identität fest, währenddessen zeigte der Mann den Mitarbeitern des Ordnungsdienstes den ausgestreckten Mittelfinger und spuckte mehrfach in deren Richtung.

Da der rumänische Staatsangehörige keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde am
Dienstag durch die Staatsanwaltschaft Offenburg beim Amtsgericht in Offenburg
ein sogenanntes beschleunigtes Verfahren beantragt. Das Gericht verurteilte den
Angeklagten daraufhin wegen Beleidigung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 4.200 Euro.

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