Nach tödlichen Schüssen in Offenburg: So reagiert die Polizei bei Stalking-Fällen – das rät sie Betroffenen

Am Tatort in der Offenburger Händelstraße - wo ein 33-jähriger Mann erst tödliche Schüsse auf sein Stalking-Opfer und dann sich selbst abgegeben haben soll - haben Menschen Blumen niedergelegt und Kerzen angezündet.
Stadt Offenburg- Nach tödlichen Schüssen in Offenburg erklärt die Polizei ihr Vorgehen bei Stalking.
- Anzeige erstatten hilft laut Polizei oft – schnelles, konsequentes Eingreifen zeige Wirkung.
- Risikoanalyse mit Erhebungsbogen: Danach folgen Schutzhinweise und Beratung der Betroffenen.
- Opfer erhalten Gefährdetenansprache, Täter eine Gefährderansprache – mögliche Konsequenzen werden erklärt.
- Gewaltschutzgesetz, Dokumentation, Notruf 110 und technische Schutzmittel werden empfohlen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Er soll ihr nachgestellt, sie bedroht und schließlich auf offener Straße erschossen haben – der 33-jährige Mann hat laut Polizei nicht akzeptieren können, dass das spätere Opfer keinen Kontakt mehr haben wollte. Nachdem er tödliche Schüsse auf die 36-Jährige abgegeben hatte, richtete er seine Waffe gegen sich selbst, so der Stand der Ermittlungen.
Angehörige der Getöteten berichteten im Nachgang von schwerem Stalking – erhoben gar den Vorwurf, dass die Tat hätte verhindert werden können. Unsere Redaktion hat bei der Polizei nachgehakt, wie die Ermittler in Fällen von Nachstellung vorgehen.
„Es hilft, Anzeige bei der Polizei zu erstatten!“, betont Polizeisprecher Yannik Hilger auf Anfrage unserer Redaktion. „Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen den Stalker Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.“
Opfer müssen zunächst einen Fragebogen ausfüllen
„Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt mehr wünschen. Bleiben Sie konsequent“, appelliert die Polizei an Betroffene. Öffentlichkeit könne zudem schützen: Wer sich mit Nachstellung konfrontiert sieht, solle sein gesamtes Umfeld – Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn – informieren.
Geht eine entsprechende Anzeige ein, nimmt die Polizei eine Risikoanalyse vor. Laut Hilger geschieht das mit einem „Erhebungsbogen“. Anhand des Ergebnisses würden weitere Maßnahmen in die Wege geleitet.
„Mit dem Opfer werden mögliche Schutzmaßnahmen durchgesprochen, außerdem werden Verhaltenshinweise gegeben“, schildert Hilger. Zudem werden die Geschädigten auf die Möglichkeit eines Antrags nach dem Gewaltschutzgesetz hingewiesen – der sei zwingend vom Opfer selbst zu stellen.
Im Ernstfall hilft der Notruf unter 110
Jeder Betroffene erhalte auch eine vollumfängliche opferschutzrechtliche Beratung mit möglichen Schutzmaßnahmen. Entsprechende Merkblätter/Broschüren werden ausgehändigt.
„Der Täter wird persönlich aufgesucht und ihm wird verdeutlicht, welche Konsequenzen sein Verhalten nach sich ziehen kann“, so der Polizeisprecher. Das firmiert unter der Bezeichnung „Gefährderansprache“ – analog dazu läuft die Aufklärung des Opfers unter „Gefährdetenansprache“.
Verfolgt der Stalker sein Opfer, dringt er in dessen Wohnung ein oder ist gar ein Angriff absehbar, sollen Betroffene jedoch sofort über den Notruf 110 die Polizei alarmieren. „Verfolgt Sie ein Stalker im Auto, fahren Sie zur nächsten Polizeidienststelle“, heißt es weiter. „Dokumentieren Sie alles, was der Stalker schickt, mitteilt oder unternimmt, damit Sie, falls erforderlich, Fakten und Beweismittel haben.“
Polizeipräsidium bietet spezielle Ansprechpartner
„Das Thema häusliche Gewalt und Nachstellung hat beim Polizeipräsidium Offenburg eine hohe Priorität“, betont Hilger. Auf operativer Ebene seien daher bei den Polizeirevieren spezielle Ansprechpartner „Häusliche Gewalt“ eingerichtet worden.
Beim Polizeipräsidium gibt es eine spezielle Koordinierungsstelle „häusliche Gewalt“, bei der alle Informationen aus der operativen Ebene zusammenlaufen und dort bewertet werden. Von Telefonterror und Cyber-Stalking Betroffene sollen sich über technische Schutzmöglichkeiten beraten lassen.
„Wenden Sie sich an eine Einrichtung, die Opfern hilft“, betont die Polizei. Stalking-Opfer sollen zudem Vertrauten ihre Sorgen und Ängste mitteilen. „Scheuen Sie sich nicht, bei Gesundheitsproblemen ärztliche und/oder psychotherapeutische Hilfseinrichtungen aufzusuchen“, so die Polizei.
Stalking erklärt
Stalker sind Personen, die einen anderen Menschen wiederholt verfolgen, belästigen und terrorisieren, sodass dessen Sicherheit bedroht ist. Hinter einem Stalker kann sich sowohl der Ex-Partner, ein Freund oder Kollege als auch der Nachbar oder ein völlig Unbekannter verbergen – eine Frau ebenso wie ein Mann, heißt es in der Antwort der Polizei. Ziel des Stalkers ist, Macht und Kontrolle über sein oder ihr Opfer zu erlangen. Manche haben vor, sich zu rächen, andere handeln aus Liebeswahn. Bei Stalking besteht dabei immer auch die Gefahr körperlicher und sexueller Angriffe. Das Handeln der Stalker kann sich auf einen fremden Menschen, eine ihm oberflächlich bekannte Person oder einen ehemaligen Lebensgefährten/ Partner beziehen. Oftmals hat das Opfer den Stalker zuvor verlassen oder abgewiesen. Der will nun Aufmerksamkeit erregen, sein Opfer hartnäckig zu einer (neuen) Beziehung drängen. Lehnt dieses das ab, kann das Verhalten des Stalkers in Hass und Psychoterror umschlagen: Er lauert seinem Opfer auf, beobachtet und verfolgt es. Er terrorisiert es durch Telefonanrufe, schickt ständig Nachrichten, Briefe oder Geschenke als sogenannte „Liebesbeweise“.