Fall geht zurück ins Jahr 2000
: Offenburger Betrügerpaar ergaunert 91 000 Euro – nun wurde es verurteilt

Wegen Sozialleistungsbetrugs in 20 beziehungsweise acht Fällen – sieben davon gemeinschaftlich begangen – verurteilte das Amtsgericht Offenburg ein Betrügerpaar.
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(red/cp)
Offenburg
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Die beiden Offenburger mussten sich vor dem Amtsgericht verantworten.

Armbruster

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatte nach einem Hinweis des Jobcenters Kehl gegen die beiden Verdächtigen ein Ermittlungsverfahren geführt, heißt es in einer Mitteilung der Polizei. Dem Mann, der bereits seit dem Jahr 2000 Sozialleistungen bezogen hatte, konnte nachgewiesen werden, dass er über mehrere Jahre selbstständig Teppich-, Steinreinigungs- und Polsterarbeiten vorgenommen und zusätzlich einen Goldankauf betrieben hatte, ohne die erzielten Einnahmen gegenüber dem Jobcenter anzugeben. Rund 91 000 Euro an Hilfen hatte er so zu Unrecht erhalten, heißt es weiter.

Der Mann wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zu einer Bewährungszeit von drei Jahren, verurteilt. Die Frau erhielt dagegen zehn Monate, ausgesetzt zur Bewährung über eine Zeit von zwei Jahren. Wegen Beihilfe zum Betrug wurde zudem ein Helfer der beiden Beschuldigten verurteilt. Er hatte im Zuge des betrügerischen Treibens sein Bankkonto zur Verfügung gestellt, bei Aufträgen mitgeholfen und als Strohmann fungiert. Das Amtsgericht verhängte gegen ihn eine Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro.

Die Zöllner konnten bei den Sozialleistungsbetrügern Vermögenswerte im Wert von 13 000 Euro einziehen. Der restliche Schaden wird durch das Jobcenter zurückgefordert.

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