Ausbau der Digitalisierung: Das Landgericht Offenburg will keine Aktenberge mehr

Tauschten sich aus (von links): Thomas Marwein, Gertrud Siegfried, Thomas Hentschel und Dietmar Hollederer
Grüne OrtenauBaden-Württemberg hat mit dem Programm „E-Justice“ früh begonnen, die vollelektronische Akte zu implementieren und hat als erstes Bundesland flächendeckend die E-Gerichtsakte im Bereich des Zivilrechts eingeführt. Nun folgen im Sommer noch die E-Verwaltungsakte und die E-Strafakte – das Landgericht Offenburg ist dann voll digitalisiert. Mit der Papierakte stirbt der badische Aktenknoten, eine Aktenheftung die nur in Baden seit dem 18. Jahrhundert angewandt wurde, endgültig aus.
Der Vizepräsident des Landgerichts Dietmar Hollederer sieht ausschließlich Vorteile in der der E-Akte: „Bei Gerichtstagen an anderen Gerichten oder der Arbeit im Homeoffice zeigt sich die Praktikabilität für die Richterschaft ganz besonders, weil die Akten nicht mehr ständig herumtransportiert werden müssen.“ Aber auch den besseren Überblick mit der Möglichkeit, spezielle Punkt in einer Akte über die Suchfunktion besonders in Großverfahren mit tausenden von Seiten schnell wiederzufinden, wolle er nicht mehr missen. Die Landgerichtspräsidentin Gertrud Siegfried ergänzt: „Die E-Akte ist ein Gewinn, weil nun jederzeit die Justizbeschäftigten an der Akte arbeiten können. Früher musste die Akte erst angelegt werden, dann zu verschiedenen Stellen transportiert und dort bearbeitet werden. Jetzt können alle beteiligten Stellen immer sofort auf die Akte zugreifen.“
Datenschutz wird gewährleistet
Thomas Marwein zeigte sich erfreut, dass der Datenschutz dabei gewährleistet ist: „Der elektronische Datenverkehr und die E-Akte werden sehr gut abgeschirmt.“
Der justizpolitische Sprecher Thomas Hentschel kann sich vorstellen, noch einen Schritt weiter mit der Digitalisierung zu gehen: Es gäbe mittlerweile gute Software-Programme, die der besseren Aktenaufbereitung dienen. Und mit künstlicher Intelligenz könnten Datenbestände abgeschlossener Verfahren durchforstet werden, um mögliche Antworten auf ähnliche Fragestellungen in aktuellen Fällen ausfindig zu machen. Dies könnte die Arbeit der Richter erleichtern. „Allerdings muss man dann gerade bei Massenverfahren und Großverfahren sehr aufpassen, nicht automatisch ähnlich zu entscheiden und womöglich nicht offensichtliche, aber relevante Unterschiede oder neue Argumente zu übersehen“.
Potenzial bei Gerichtsgebäude
Die Landgerichtspräsidentin Siegfried stellt klar, dass es keine „Entscheidungsautomaten“ in der Justiz geben werde, und die KI nur innerhalb klarer Grenzen eingesetzt werden dürfe.
Bei einem Rundgang durch das Gerichtsgebäude wurde die problematische bauliche Situation erörtert. Mit einem gemeinsamen Justizzentrum von Polizei und Gerichten könnten nicht nur die baulichen Unzulänglichkeiten der Gerichte und des Polizeireviers in Offenburg behoben werden, sondern unter einem Dach auch Synergieeffekte geschaffen werden. Leider ist der Landesetat im Bereich Hochbau jedoch so deutlich überzeichnet, dass die Finanzierung ungewiss ist. „Hier müssen Justizministerium, Innenministerium und Finanzministerium gut zusammenarbeiten um – möglicherweise gemeinsam mit der Stadt Offenburg – eine gute Lösung zu finden“, so Marwein.