Windkraft in Sulz
: Überschattet Bundestagswahl den Bürgerentscheid?

Dass der Sulzer Gemeinderat den ursprünglichen Bürgerentscheid auf den Weg gebracht hat, freut die Vertrauenspersonen für das Bürgerbegehren. In einer Pressemitteilung klagen sie allerdings nicht nur über die Terminierung.
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(red/pm)
Oberndorf
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Windenergieanlagen im Stadtwald? Das soll ein Bürgerentscheid verhindern. (Symbolbild)

Kornfeld

Der Rat habe „endlich das echte Bürgerbegehren anerkannt“, schreiben Rainer Beck, Patrik Helbig und Georg Schrön in einer Pressemittelung und erklären: „Das rechtswidrige Vorgehen der Stadt wurde damit beendet und die demokratische Institution des Bürgerentscheids vom Gemeinderat zumindest formal akzeptiert.“

Bedauerlich sei allerdings eine „notorische Rechtsunsicherheit in Teilen der Stadtverwaltung, die am Dienstagabend in der schockierenden Aussage von Stadtrat Nübel gipfelte“, der ihnen ihr Einschreiten gegen den „Rechtsbruch“ der Stadt vorgeworfen habe.

Verantwortung liegt beim Bürgermeister

Dabei liege, so die Unterzeichner, die Verantwortung bei der Stadtverwaltung beziehungsweise bei Bürgermeister Keucher – wie es auch das Verwaltungsgericht in Freiburg mit seinem Beschluss festgestellt habe.

Bei extrem wichtigen Entscheidungen könnten die Bürger ihren Willen bekunden. Das sei für den Gemeinderat Orientierungshilfe und Auftrag, stellen sie fest. Die Entscheidung „über den Fortbestand unserer Wälder“ sei auch für künftige Generationen „dermaßen bedeutend, dass unsere Vertreter eigentlich froh sein sollten, den erklärten Willen der Bürger zu kennen und ihm folgen zu dürfen.“

„Kritische Bürger benachteiligt“

Ein guter Umgang sei unverzichtbar, „nicht nur im Hinblick auf die unterschiedlichen Positionen innerhalb der Bürgerschaft, sondern auch angesichts der tiefen Gräben, die durch die offensichtliche und anhaltende Benachteiligung der kritischen Bürger aufgeworfen worden sind. Hier Brücken zu bauen, war eigentlich das erklärte Ziel der Vertrauenspersonen an diesem Abend gewesen“, erklären sie.

Zeitpunkt ist problematisch

Die Stadt indes zeige kein Entgegenkommen. So sei der Termin für den Bürgerentscheid kompromisslos auf den 23. Februar 2025 festgesetzt worden, obwohl Helbig ausführlich dargelegt habe, wie problematisch dieser Zeitpunkt für alle Seiten sei. Statt in sich zu gehen, werde „einfach stur im eigenmächtigen und unfairen Stil weitergemacht, frei von jeglicher Einsicht in das eigene Fehlverhalten, das sogar gerichtlich festgestellt werden musste“, stellen die Vertrauenspersonen fest.

Die „extrem kurze“ Frist bis zum Wahltermin umfasse die Feiertage von Weihnachten bis Silvester und falle in die umtriebige Fastnachtszeit. „Wir sind einfache Bürgerinnen und Bürger, die sich allein aus eigener Kraft, eigenen Mitteln und mit enormem persönlichem Engagement für den Erhalt unsrer Wälder einsetzen. Uns gegenüber stehen die Strukturen der Stadtverwaltung und die finanziellen Mittel eines Finanzinvestors mit hohem Eigeninteresse“, erklären sie. Genau diese Art von Benachteiligungen habe das Verwaltungsgericht angemahnt.

Bundestagswahl beherrscht den Diskurs

Vielleicht noch problematischer sei die Tatsache, dass der Bürgerentscheid voraussichtlich mit der Bundestagswahl zusammenfalle: „Ein solches politisches Großereignis beherrscht den öffentlichen Diskurs vollkommen und lässt im Grunde keinen Raum für andere Themen.“ Der Bürgerentscheid drohe dadurch im Fahrwasser des Bundeswahlkampfes unterzugehen. Die Stadt halte den Termin vor allem für „praktisch“.

Fragestellung ist umgekehrt

Erschwerend komme eine verschärfte Ausgangslage hinzu, nachdem sich die Fragestellung nun quasi umgekehrt hat: So müssten die Gegner von Windanlagen im Wald nun am 23. Februar mit einem „Ja“ stimmen und nicht wie zuvor ihr Kreuz bei „Nein“ machen: „Uns ist es wichtig, dass die Bürger genau wissen, welche Entscheidung sie treffen. “

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