Nach Hitler-Vergleich: Hermann Acker erstattet Anzeige gegen Kandidaten

Hermann Acker hat Anzeige gegen Hans Joachim Thiemann (links) und Roland Biswurm erstattet.
Reimer„Hitler ist in der Gestalt von Acker wieder da!“ – diesen Satz veröffentliche Hans Joachim Thiemann vor kurzem auf seinem Internet-Blog. „Er verglich Bürgermeister Acker mit Hitler und vergab dabei auch die Namensgebung AA für ’Adolf Acker’ “, so die Stadtverwaltung am Donnerstagvormittag in einer Mitteilung. Dabei habe das Landgericht Rottweil bereits im Jahr 2021 Thiemann untersagt, den Oberndorfer Bürgermeister als „Führer“ zu bezeichnen, heißt es weiter.
Doch Hermann Acker geht auch gegen Roland Biswurm vor. Dieser habe in einem Bewerbervideo Acker auf eine Stufe mit Mussolini und Hitler gestellt. „Tanz den Mussolini, tanz den Hitler, tanz den Acker“ soll es in dem Clip heißen.
Stadt fährt „Null-Toleranz-Linie“
„Die beiden haben offensichtlich jeden Anstand und Respekt vor einem öffentlichen Amt verloren“, heißt es aus dem Rathaus. Bürgermeister würden zunehmend beleidigt verleumdet, bedroht oder sogar angegriffen. Die Hetze gegen kommunale Amts- und Funktionsträger oder auch gegen öffentliche Bedienstete sei inzwischen unerträglich geworden.
Die Stadtverwaltung habe deshalb zum Schutze ihrer Beschäftigten bereits vor einigen Jahren eine „Null-Toleranz-Richtline“ erlassen. „Wir werden Anfeindungen und Hassparolen, durch wen auch immer, nicht weiter hinnehmen“, wird Bürgermeister Acker in der Mitteilung zitiert. Vergleiche dieser Art hätten nichts mehr mit freier Meinungsäußerung oder künstlerischer Freiheit zu tun. „Dies überschreitet alle Grenzen.“
Thiemann bezieht Stellung
Was sagen die beiden Kandidaten dazu? Die Idee zum Hitler-Vergleich stamme aus der Bürgerschaft, erklärte Thiemann. Dort sei diese vergleichende Betrachtung „gang und gäbe“, behauptet er. „Die Stimmen dieser Bürger habe ich jetzt vermutlich in der Tasche“, so Thiemann, der in diesem Zuge Acker für diese „Wahlkampfunterstützung“ dankte. „Es lebe die Satire“, so der 59-Jährige.
Und auch zur Bezeichnung „Führer“ äußerte sich Thiemann: Das Landgericht Rottweil habe ihm in einer schriftlichen Verfügung zunächst mitgeteilt, dass er diesen Begriff verwenden dürfe, sagt der Kandidat. „Die Überraschung, als das Gericht dann die Unterlassung beschloss, war riesig. Es war ein nachhaltiger Tiefschlag, der meinen Glauben in die deutsche Justiz im Mark erschüttert hat.“
Biswurm beruft sich auf künstlerische Freiheit
Roland Biswurm war für eine schriftliche Stellungnahme nicht zu erreichen. Doch er wurde bei der Kandidatenvorstellung in Aistaig bereits auf den Internet-Clip angesprochen. Es handle sich um eine Anspielung auf das Lied „Der Mussolini“ der Musikgruppe „Deutsch Amerikanische Freundschaft“.
Biswurm erklärte, dass er den Text auf Acker hin umgemünzt habe und berief sich auf die künstlerische Freiheit.