Lösung gefunden: Nach Müllchaos in Oberndorf – Altkleidercontainer sind einsatzbereit

Endlich sind die lange angekündigten Altkleidercontainer auf dem Werkhofgelände einsatzbereit.
Stadtverwaltung OberndorfNachdem seit Anfang September keine Container der Texaid GmbH mehr auf öffentlichen Flächen in Oberndorf zu finden sind, kommt nun endlich die von der Stadt bereits im Herbst angekündigte Lösung auf dem Werkhofgelände zum Tragen. Seit dem 7. Januar können zu den Öffnungszeiten des Werkhofs in Containern der Aktion Hoffnung Rottenburg-Stuttgart Altkleider abgegeben werden, teilt die Stadtverwaltung mit.
Der Werkhof ist für die Abgabe montags bis donnerstags jeweils von 8 bis 15.30 Uhr und freitags von 8 bis 14.30 Uhr geöffnet.
Kaputtes gehört in die Restmülltonne
Im Zuge dieser neuen Einrichtung weist die Stadt ausdrücklich auf folgende Punkte nochmals hin: Die Container dienen nicht der Entsorgung.
Auch nach Einführung der Getrenntsammlungspflicht gelte: „Bitte unterscheiden Sie zwischen Textilmüll und Kleiderspenden.“ Kleiderspenden: Als Spende hilft nur gut erhaltene, tragbare Kleidung. Textilmüll: Kaputte oder stark verschmutzte Kleidung gehört weiterhin in die Restmülltonne.
Grundsätzlich nicht in die Altkleidersammlung gehören: Polstermöbelstoffe und Matratzenbezüge, Matratzen und Schaumstoffe, Teppiche und Auslegware (Teppichboden), Technische Textilien wie Schutzkleidung, Tauchanzüge, Verbandmaterialien, Zelte und Planen, Bekleidung, Schuhe und Stoff-/Plüschtiere mit fest eingebauten, elektrischen Funktionen.
Wilder Müll wird zur Anzeige gebracht
Die Textilien sollten gut verpackt und verschlossen – etwa in einem Müllbeutel – in die Sammelbehälter gegeben werden, damit Verunreinigungen oder andere Kontaminationen vermieden werden. „Durch die bewusste Kleiderspende unterstützen Sie soziale Projekte und schonen Ressourcen und die Umwelt“, erklärt die Stadt und bittet: Sobald die Behälter voll sind, die Textilien wieder mitnehmen und einige Zeit später erneut probieren. Vor den Containern oder gar auf umliegenden Flächen abgelegte Textilien oder sonstiger Müll werde zur Anzeige gebracht.
Und das kann happig werden: Eine widerrechtliche Ablagerung von Müll stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro geahndet werden.