Kurioser Fall in Oberndorf
: Richter hilft bei der Überweisung per Handy

Eigentlich sollte in Oberndorf der Tatvorwurf des tätlichen Angriffs eines 23-Jährigen auf Polizeibeamte verhandelt werden. Mit einer Überweisung per Handy nahm die Gerichtsverhandlung aber ein jähes Ende.
Von
Anna-Sophie Zepf
Oberndorf
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Der Angeklagte tätigte noch im Gerichtssaal eine Überweisung.

/ Montage: Ganter

Erneut musste sich ein 23-Jähriger vor dem Amtsgericht Oberndorf für eine Tat verantworten, über die eigentlich schon längst entschieden worden war. Ein Fehler brachte ihn erneut vor den Richter.

Die ihm vorgeworfene Tat hat sich bereits vor drei Jahren ereignet. Es sei zu einer Streitigkeit zwischen dem damals 21-Jährigen und einem Bekannten in Rottweil gekommen, heißt es in der Anklageschrift. Zu dieser Situation sei die Polizei hinzugerufen worden.

Die dazugekommenen Beamten hätten den unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehenden Angeklagten damals als eindeutigen Aggressor des Streits festgestellt. Daraufhin hatte sich der Beschuldigte widerstandslos von den Polizeibeamten festnehmen lassen.

Auf dem Weg in die Helios Klinik, um festzustellen, ob der Angeklagte sich verletzt hatte, habe er sich aber dann massiv mit Tritten, Schlägen und Bissen gegen die Beamten gewehrt und sie unter anderem als „Vollidioten“ bezeichnet. Auch von den Hand- und Fußfesseln habe der junge Mann sich nicht abhalten lassen.

Untersuchungsergebnisse und Urteil

Die Untersuchungsergebnisse des Heranwachsenden ergaben einen Alkoholwert von beinahe zwei Promille und 3,4 Nanogramm pro Milliliter Cannabis im Blut.

Bei einer vorangegangen Verhandlung war der 23-Jährige nach dem Jugendstrafrecht unter anderem wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und versuchter Körperverletzung verurteilt worden. Sein Urteil habe auch eine Geldauflage von mehreren Tausend Euro beinhaltet, hieß es beim Prozess am Donnerstag.

Erneut steht der junge Mann vor Gericht

Weil er diese Summe nicht vollständig beglichen hat, landete er nun erneut vor Gericht. Dort beteuerte er, ihm sei ein Fehler unterlaufen, und er 100 Euro zu wenig an die Vorlagenstelle überwiesen. Auch nach mehrmaligen Mahnungen habe er das fehlende Geld aufgrund psychischer Probleme nicht überweisen können, führt der junge Mann weiter aus.

Chance vertan

„Somit haben Sie, rein rechtlich gesehen, Ihre Chance vertan“, konfrontierte der Richter den Angeklagten mit seinem Versäumnis, äußerte aber – wie auch die Staatsanwältin – Unverständnis darüber, dass der junge Mann seine Auflagen beinahe vollständig erfüllt hatte und es nun an 100 Euro scheiterte. Besonders da es seit dem Angriff auf die Polizeibeamten im Jahr 2022 keine weiteren Konflikte mit dem Gesetz gegeben habe.

Die erzieherischen Maßnahmen des vorangegangenen Urteils hätten dementsprechend gewirkt, stellte der Richter fest. Deshalb werde dem 23-Jährigen nun eine letzte Chance gegeben, das fehlenden Geld zu überweisen.

Hilfe bei der Überweisung

Der Angeklagte nahm daraufhin noch im Gerichtssaal eine Echtzeitüberweisung per Handy vor – unter Anleitung. So wies der Richter ihn an, „auch noch einmal die IBAN zu überprüfen“, und man besprach gemeinsam den Verwendungszweck, der eingetragen werden soll.

Nachdem sowohl der Richter als auch die Staatsanwältin den Geldtransfer mit einem Blick auf das Smartphone-Display verifiziert hatten, wurden die Zeugen, die den Weg nach Oberndorf vergeblich angetreten hatten, entlassen, und der Richter erklärt das Verfahren für eingestellt.

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