Düngen jetzt verboten: Warum im Winter keine Gülle mehr ausgebracht werden darf

Gülle ist eine Mischung aus Kot und Harn von landwirtschaftlichen Nutztiere wie Schwein und Rind.
Matthias Bein/dpa/Matthias BeinEine Party feiern, weil man rechtzeitig Gülle ausgeschüttet hat? Das hat dieser Tage die Landwirtin und Influencerin Paula Altner aus dem Landkreis Rottweil gemacht.
„Pünktlich zur Sperrfrist mit dem letzten Fass wieder daheim“, postete die 22-Jährige aus Sulz in einer Story auf ihrer Instagramseite „Paulas Landleben“.
Doch was hat es mit dieser „Sperrfrist“ auf sich und warum darf im Winter nicht gedüngt werden? Wir haben nachgefragt.
Die Sperrfrist für die Düngemittel gilt von November bis etwa Februar. Wozu aber gibt es diesen Verbotszeitraum?
Die Düngeverordnung (DüV) besagt, dass während der Sperrzeit keine N- und/ oder P-haltigen Düngemittel (N = Stickstoff, P = Phosphor, Anm. d. Red.) aufgebracht werden dürfen. Dies erklärte Sebastian Schreiber, ein Sprecher des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, auf Anfrage unserer Redaktion. Die Sperrzeit gelte nicht in jedem Bundesland oder auch nicht in jeder Region gleich lang, dennoch sei die Nutzung der Düngemittel überall während des Winters untersagt. In Baden-Württemberg geht die Sperrzeit - je nach Landkreis - von November bis zum 31. Januar oder bis zum 15. Februar.
Warum gilt die Sperrzeit über den Winter?
Im Winter herrscht eine Vegetationsruhe, in der das Pflanzenwachstum geringer oder sogar ganz eingestellt sei, führt Schreiber aus. „Somit haben die Pflanzen in diesem Zeitraum einen geringeren bis keinen Nährstoffbedarf“, erklärt er. Durch die Sperrzeit solle vermieden werden, dass Nährstoffe ausgebracht werden, wenn die Pflanzen diese gar nicht benötigen. „Durch entsprechende Grundwassermessstellen könnten entsprechende Nährstofffrachten identifiziert werden“, so Schreiber weiter.
Welche Strafen folgen auf einen Verstoß der Sperrfrist?
Wer gegen die Sperrzeit verstoße, dem drohe „ein entsprechendes Bußgeld sowie eine Sanktion von Ausgleichsleistungen“. Der Seite Agrarheute.de zufolge kann ein Verstoß ein Bußgeld in Höhe bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen.
Info
Düngemittel
N- und P-haltige Düngemittel sind Mittel, die Stickstoff (N) und Phosphor (P) als Hauptnährstoffe enthalten. Die beiden Elemente sind wichtig für das Pflanzenwachstum und spielen unterschiedliche Rollen in den physiologischen Prozessen von Pflanzen.