Hallengebühren in Jettingen
: Private Veranstalter müssen deutlich mehr zahlen

Die Gebühren für die Veranstaltungsräume in Jettingen wurden vom Gemeinderat jetzt erhöht. Dies betrifft vor allem die Nutzung für private Veranstaltungen.
Von
Markus Katzmaier
Oberndorf
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Veranstaltung in der August-Leucht-Halle im Jahr 2024: 22 Jahre Mundharmonika.

Stadler

Am 23. März 2010 wurde die Satzung zur Gebührenerhebung für die Benutzung der gemeindlichen Hallen- und Veranstaltungsräume sowie die Überlassung von Räumen und Einrichtungen in Gemeindegebäuden beschlossen.

Die Gebührensätze wurden damals nur geringfügig erhöht, heißt es in der Sitzungsvorlage der jüngsten Gemeinderatssitzung. Und das war die einzige Erhöhung seit 1995, also inzwischen 30 Jahren.

Ziel der jetzigen Änderung, die ab 1. Januar 2026 greifen wird, sei es, die Gebühren für die Privatnutzungen auf ein vergleichbares Niveau mit dem von Kirchen, Vereine und ehemaligen Gaststätten in Jettingen zu heben, um keine Wettbewerbsverzerrung zu haben und die Gebühreneinnahmen für die Gemeinde zu verbessern.

Ausstattung mit Geschirr

Die Veranstaltungsräume im Mehrzweckraum und Bürgersaal werden zudem mit Geschirr ausgestattet. Dann müsse künftig nicht mehr das Geschirr separat vom Geschirrmobil geholt und bezahlt werden.

Die Gebühren für die Vermietung der gemeindlichen Räume (Bürgersaal, Mehrzweckraum und Kulturscheuer) werden künftig in Pauschalbeträgen zusammengefasst und vereinfacht. Heizung, Beleuchtung und Küche werden nicht mehr separat von der Grundgebühr abgerechnet.

Die Gebühren werden laut Verwaltung künftig ähnlich hoch sein, wie die Preise verschiedener anderer Veranstaltungsräume. Das bedeute, dass sich der Betrag für private Veranstaltungen sich ungefähr verdoppele.

Für Vereine und sonstige Veranstaltungen wie Eigentümerversammlungen und politische Veranstaltungen gibt es einen reduzierten Pauschalbetrag.

Mehreinnahmen von 6000 Euro erwartet

Durch die Gebührenanpassung ergeben sich Mehreinnahmen von circa 6000 Euro pro Jahr.

Die Vereinsveranstaltungen betrifft dies aber nicht – oder in geringerem Maße, wie mehrere Musterrechnungen der Verwaltung, die sie dem Gemeinderat vorlegte, aufzeigen. Und das an konkreten Beispielen, wie etwa dem Schlachtfest in der Willy-Dieterle-Halle.

Auch wenn die Grundgebühr von 77 auf 200 Euro steigt, verändert sich sich der Endbetrag mit 736 Euro nur minimal – und zwar um einen Euro nach unten.

Das Konzert im Frühling, ebenfalls in der großen Halle, würde sich nach der Rechnung aber von 450 auf 543 Euro verteuern.

Das Herbstkonzert in der August-Leucht-Halle würde künftig mit 241 statt 204 Euro berechnet.

Grundgebühr von 800 Euro für Private

Auch wenn die Gebührenstruktur nicht mehr in jedem Punkt vergleichbar ist, zeigt sich die Erhöhung bei sonstigen privaten Veranstaltungen, insbesondere Tanzveranstaltungen. Letztere werden derzeit in der Willy-Dieterle-Halle noch mit 510 Euro Grundgebühr berechnet. Das läuft nach der künftigen Gebührenordnung unter „sonstige Veranstaltungen“ und sieht eine Grundgebühr von 800 Euro vor.

Für Vereine und gemeinnützige Veranstaltung liegt die Grundgebühr bei 200 Euro.

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