Zollkontrollen Weil am Rhein
: Luxusuhren im Wert von 55000 Euro ohne Anmeldung eingeführt

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, betont das Hauptzollamt Lörrach. Hohe Strafzahlungen werden fällig, wie zwei Beispiele aus jüngster Zeit zeigen.
Von
(red/pz)
Weil Am Rhein
Jetzt in der App anhören

In der Schweiz erworbene Waren, die den Wert von 300 Euro übersteigen, müssen beim Zoll angemeldet werden.

Hauptzollamt Lörrach

Gleich zwei Fälle von nicht angemeldeten Luxusuhren beschäftigten Anfang Oktober die Kontrolleinheiten des Hauptzollamts Lörrach. Was als Routinekontrolle begann, endete für mehrere Reisende mit empfindlichen Abgabenforderungen und Steuerstrafverfahren.

Am 3. Oktober hatten Zöllner am Grenzübergang Weil am Rhein-Ost einen Autofahrer kontrolliert, teilte das Hauptzollamt Lörrach mit. Auf Nachfrage hatte der 25-Jährige Mann angegeben, in der Schweiz eine Herrenarmbanduhr eines renommierten Schweizer Herstellers für rund 7700 Euro gekauft zu haben.

Dem Reisenden war nicht bewusst, dass er die Uhr nicht über diesen Grenzübergang hätte einführen durfte, obwohl die entsprechenden Hinweise gut sichtbar ausgeschildert sind. Die Unkenntnis half ihm jedoch wenig: Er musste Einfuhrumsatzsteuer und Zoll in Höhe von 1470 Euro zahlen. Zudem wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.

Nach Zahlung der Abgaben durfte der Mann seine Fahrt fortsetzen. Mit einer zusätzlichen Strafe in etwa gleicher Höhe muss er nun rechnen. Wenige Tage später, am 10. Oktober, hatte eine mobile Einheit des Zolls in Weil am Rhein-Otterbach einen weiteres Auto kontrolliert, der mit zwei Personen besetzt war.

Der 33-jährige Fahrer gab zunächst an, aus einer Shisha-Bar in Deutschland zu kommen. Auch auf wiederholte Nachfrage, ob er aus der Schweiz eingereist sei, blieb er bei seiner Aussage.

Die anschließende Zollkontrolle ergab ein anderes Ergebnis: Auf der Rücksichtbank fanden die Zöllner zwei Uhrenboxen mit hochwertigen Herrenarmbanduhren. In einer befand sich sogar die Visitenkarte eines Schweizer Uhrengeschäfts.

Der 35-Jährige Beifahrer konnte zudem keinen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland vorlegen.

Uhren angeblich im Internet erworben

Der Fahrer erklärte, er hätte die Uhren über ein Kleinanzeigenportal erworben - einen Nachweis dafür konnte er allerdings nicht vorlegen. Der Gesamtwert der Luxusuhren belief sich auf rund 55 400 Euro. Aufgrund der Gesamtumstände bestand der Verdacht, dass die beiden Uhren in der Schweiz erworben wurden.

Daher leiteten die Beamten ein Steuerstrafverfahren ein und setzten die Einfuhrabgaben in Höhe von rund 10 500 Euro fest. Nach Zahlung der Abgaben durften die Reisenden weiterfahren. Der Ausgang des Verfahrens ist derzeit noch offen.

Nur Waren im Wert bis 300 Euro sind abgabenfrei

Zusatzinformation: Reisende dürfen Waren im Wert von 300 Euro (bei Flug- und Seereisen bis 430 Euro) abgabenfrei einführen. Wird dieser Betrag überschritten, müssen die Waren unverzüglich beim Zoll angemeldet, und die entsprechenden Abgaben entrichtet werden.