Weil am Rhein: Ein Blumenladen für das Dorf

Ein Blumenladen soll eröffnen.
Foto: pixabay/652234Weil am Rhein-Haltingen (sas). An der Großen Gass in Haltingen soll in einem denkmalgeschützten Gebäude ein Blumenladen eröffnet werden. Der Ortschaftsrat hat einstimmig grünes Licht gegeben, eine Ausnahme von der Veränderungssperre „Historischer Dorfkern Haltingen“ zu erteilen. Nächste Woche entscheidet der Bau- und Umweltausschuss.
Es handele sich lediglich um eine Nutzungsänderung eines Arbeitsraums in einen Blumenladen, in die bauliche Substanz würde nicht eingegriffen, erläuterte Ortsvorsteher Michael Gleßner in der Sitzung. An der Kubatur findet keine Veränderung statt, die das Ortsbild beeinträchtigen würde, heißt es in der Vorlage. Die Ziele des Bebauungsplans würden durch das Bauvorhaben – Umnutzung innerhalb eines Gebäudes zu Wohnnutzung – nicht beeinträchtigt. Zudem handelt es sich bei einem Blumenladen um einen nicht störenden gewerblichen Betrieb, der auch innerhalb eines faktischen Dorfgebiets zulässig ist.
Räte begrüßen die Pläne
Dem hatten die Räte auch nichts entgegenzusetzen. Axel Schiffmann (UFW) ist es allerdings ein Anliegen, dass der Bebauungsplan „Historischer Dorfkern Haltingen“ möglichst schnell fertiggestellt wird. „Wir wollen dort kein Museum schaffen, sondern Leben reinbringen“, stellte er außerdem klar. Fraktionskollegin Katharina Hütter fand das Vorhaben „begrüßenswert“. Das Dorf werde dadurch aufgewertet, meinte auch Peter Reinacher (CDU). „Es gibt schon länger keinen Blumenladen mehr in Haltingen“, ergänzte Gleßner.
Hintergrund
Der erwähnte Bebauungsplan verfolgt das Ziel der moderaten Nachverdichtung im Dorfkern sowie das Bewahren des Ortsbilds des historischen Dorfkerns von Haltingen. Außerdem sollen Veränderungen an der äußeren Hülle der Gebäude mit Gestaltungsgrundsätzen gelenkt werden. Der Gemeinderat hat im Juli eine Veränderungssperre beschlossen. Mit dieser wird das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan „Historischer Dorfkern Haltingen“ gesichert. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.