Weihnachtscircus Lörrach
: Zirkusdirektor muss 3000 Euro Strafe zahlen

Der Konflikt mit Tierrechtlern eskalierte, schließlich griff der Zirkusdirektor auch Polizeibeamte an.
Von
Thomas Loisl Mink
Lörrach
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Das Für und Wider von Zirkustieren sorgte für Streit (Archivfoto).

Adrian Steineck

Am dritten Prozesstag wurde er am Amtsgericht zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Am Ende, noch bevor sie ihr Urteil begründete, wurde Richterin Camilla Kronthaler grundsätzlich. Der Fall sei auch deswegen so bemerkenswert, weil er zeigt, welche Herausforderungen die Demokratie mit dem Grundpfeiler der Meinungsfreiheit mit sich bringt. Da standen sich Aktivisten, die für einen Zirkus ohne Tiere eintreten, und der Direktor eines Zirkus’ mit Tieren unversöhnlich gegenüber. Für den Direktor, der den Zirkus in der achten Generation führt, den seine Familie also etwa seit der Französischen Revolution betreibe, sei dieser in seiner DNA, und außerdem betreffe es seine wirtschaftliche Existenz. Die Meinungsäußerung der Tierrechtler und ihre Freiheit zu demonstrieren sei da womöglich eine Zumutung, aber diese müsse man in Kauf nehmen. „Die Verfassungsentscheidung für die Demokratie war das Richtige, und wir haben auch keine andere Wahl“, betonte Richterin Kronthaler.

Was der Verteidiger sagt

Zunächst war am dritten Verhandlungstag auf Antrag der Verteidigung noch eine weitere Zeugin vernommen worden, die Schwägerin des Angeklagten, die am 3. Januar 2024, als es zu der Konfrontation mit der Polizei kam, an der Zirkuskasse saß. Als die Polizisten den Direktor überwältigten, eilte sie dazu und rief, dass dieser herzkrank sei. Auf Antrag des Verteidigers wurde auch das Video von der Bodycam eines Polizisten ein weiteres Mal abgespielt, und hier ist der Hinweis mit der Herzkrankheit zu hören. Das war für Verteidiger Kolja Prieß einer von mehreren Gründen, weshalb er das Vorgehen der Polizei für rechtswidrig hielt. Außerdem meinte er, die Beamten hätten den Einsatz körperlicher Gewalt vorher androhen müssen, da seitens des Zirkusdirektors keine objektiv gefährliche Handlung vorgelegen habe. Tatsächlich hatte der 52-jährige Zirkusdirektor den Polizisten mit der Schulter zur Seite gedrängt und geschubst.

Was der Staatsanwalt sagt

Staatsanwalt Antonio Alvaro sah die Sache dann auch ganz anders als der Verteidiger. Die Zirkusmusik war so laut gedreht worden, dass sie die Tierrechtler übertönen sollte und es zu Beschwerden kam. Die Polizei bat, die Musik leiser zustellen, doch schon als die Beamten weggingen, wurde sie wieder laut. Deswegen drehte ein Beamter die Musik leiser, woraufhin es zum Gerangel kam. Als der Zirkusdirektor einen Polizisten angriff, wurde er überwältigt, wogegen er sich wehrte, weshalb mehrere Beamte nötig waren, um ihn zu bändigen. Währenddessen kamen weitere Zirkusleute hinzu und versuchten, ihren Direktor zu befreien. In dieser Situation sei es absurd und lebensfremd, Maßnahmen erst anzudrohen, sagte der Staatsanwalt.

Das Verhalten des 52-Jährigen stelle sehr wohl einen tätlichen Angriff und einen Widerstand gegen Polizeibeamte dar sowie eine fahrlässige Körperverletzung, sagte der Staatsanwalt. Weiterhin sei der Zirkusdirektor wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu verurteilen, weil er einem Tierrechtler einen Kopfstoß versetzt hat, sowie wegen versuchter Nötigung, weil er einer Tierrechtlerin Schläge angedroht hat, und wegen Beleidigungen. Staatsanwalt Alvaro forderte insgesamt ein Jahr und fünf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 3500 Euro Geldauflage.

Der Verteidiger forderte für die Sache mit der Polizei einen Freispruch, weil er deren Vorgehen für rechtswidrig hielt. Und da es rechtswidrig gewesen sei, habe der Angeklagte ein Notwehrrecht, meinte er. Er nahm die Argumentation des Staatsanwalts auseinander und griff diesen in seinem Plädoyer an, weshalb Richterin Kronthaler ihm am Ende vorhielt, er habe das Plädoyer des Staatsanwalts wie im Zeugnis einer Examensprüfung auseinander genommen. Beim Kopfstoß meinte der Anwalt, dieser sei vom Tierrechtler provoziert worden, und von der versuchten Nötigung sei er zurückgetreten.

Was die Richterin sagt

Letzteres sah Richterin Kronthaler auch so, weshalb sie den Angeklagten nur wegen Bedrohung, nicht wegen versuchter Nötigung verurteilte. Der Kopfstoß, den sie für sehr gefährlich hielt, und die Beleidigungen waren für sie klar. Die Aktion der Polizisten waren aus ihrer Sicht eindeutig rechtskonform. Es sei nur eine Mindermeinung unter Juristen, dass so einem Vorgehen des Polizisten ein erheblicher Angriff gegen ihn vorausgehen müsse. Der Bundesgerichtshof habe hingegen festgestellt, die entsprechende Strafvorschrift solle gerade niederschwellige Angriffe auf Polizisten unter Strafe stellen. Der anschließende Widerstand sei sehr erheblich gewesen, während die Polizei nur habe die Ordnung wieder herstellen wollen, sagte die Richterin. Der Angeklagte schüttelte währenddessen den Kopf. Von einer Freiheitsstrafe für den nicht vorbestraften Zirkusdirektor sah die Richterin ab und verhängte insgesamt eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 15 Euro.