Wasserentnahmeverbot in Regio
: Verwaltungen ergreifen Maßnahmen zum Wassersparen

In Südbaden und dem Elsass ist es extrem trocken, in der Nordwestschweiz ist die Lage noch nicht so dramatisch.
Von
red/pm/mad
Kreis Lörrach
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Schwarzwälder Bote

Auf Grund der auch in den kommenden Wochen erwarteten niedrigen Pegelstände in Bächen, Flüssen und Seen darf im gesamten Landkreis Lörrach ab sofort kein Wasser mehr zur Bewässerung oder Beregnung aus Oberflächengewässern entnommen werden, heißt es in einer Mitteilung. Davon ausgenommen ist der Rhein.

Maßnahmen ergriffen

Es ist damit verboten, Wasser aus Oberflächengewässern wie Bächen, Flüssen oder Seen zu entnehmen, um beispielsweise Gärten, Sportanlagen oder landwirtschaftliche Flächen zu bewässern oder Pools und Teiche zu füllen. Wer das Verbot missachtet, muss mit Bußgeldern von bis zu 10  000 Euro rechnen. Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse bleiben vom Verbot unberührt. Auch das Tränken von Vieh sowie die Nutzung von Grundwasserbrunnen wird derzeit nicht eingeschränkt.

Wasserstände fallen weiter

Die Anordnung sei notwendig, da die Wasserstände in den Oberflächengewässern des Landkreises, insbesondere in kleinen Flüssen und Bächen, besorgniserregend niedrig sind. Die Regenfälle und lokalen Gewitter der vergangenen Tage sind zu gering, um die Wasserstände längerfristig zu stabilisieren.

Die Landwirtschaft leidet.

Foto: Adler

Die aktuellen Regenmengen führen nur zu einem kurzfristigen Anstieg der Pegel, die innerhalb weniger Tage wieder stark abfallen werden. Hauptursache für die langfristig niedrigen Pegel sind einerseits erneut zu wenig Niederschlag in den Wintermonaten und eine fehlende Schneeschmelze sowie die anhaltenden Trockenperioden und die hohen Temperaturen der vergangenen Wochen.

Sommer erst am Anfang

Nach aktueller Prognose werde der Niederschlag und somit der Zufluss in die Oberflächengewässer bereits ab Mitte dieser Woche wieder deutlich zurückgehen. Schon in wenigen Tagen ist daher mit einer erneuten Verschärfung der Niedrigwasserlage zu rechnen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die Gewässer vor weiteren Entnahmen zu schützen, da die niedrigen Pegelstände die Ökosysteme der Gewässer bedrohen und Fischbestände und Wasserpflanzen gefährden.

Aufruf zum Wassersparen

Angesichts einer allgemeinen Wasserknappheit bittet das Landratsamt Lörrach alle Bürgerinnen und Bürger darum, sparsam und verantwortungsvoll mit Wasser umzugehen. „Jede einzelne Person kann dazu beitragen, den Wasserhaushalt zu entlasten und die Grundwasserstände zu stabilisieren. Wir bitten Sie, freiwillig auf wasserintensive Tätigkeiten wie die Bewässerung von Rasenflächen und Gärten sowie das Befüllen von Pools oder Planschbecken zu verzichten. Ein bewusster und achtsamer Umgang mit dem wertvollen Gut Wasser ist angesichts der aktuellen Situation wichtiger denn je“, appelliert Alice Schneider, Fachbereichsleiterin Umwelt beim Landratsamt.

Die Lage im Elsass

Im nördlichen Teil des Unterelsass und im südlichen Teil des Oberelsass gilt wie im Landkreis im Breisgau-Hochschwarzwald ein „Alerte secheresse“, weil die Flusspegel sehr früh teilweise auf einen sehr tiefen Stand gefallen sind. Bei Chatenois in der Nähe der Haut-Koenigsbourg ist der Bach Giessen fast ausgetrocknet, berichtet der staatliche französische Radiosender „France Bleue Alsace“. Der normale Abfluss beträgt bei Wildenstein etwa drei bis vier Kubikmeter Wasser pro Sekunde, am 2. Juli lag er nur noch bei 0,04 Kubikmetern pro Sekunde.

Das Spritzen und Wässern von privaten Gärten wurde in den betroffenen Gebieten während der Tagesstunden von 10 bis 18 Uhr verboten, weitere Maßnahmen zum Wassersparen werden ergriffen, heißt es.

Die Lage im Breisgau

An allen Pegeln im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald waren die nach der Rechtsverordnung vom 18. August 2022 festgelegten Wasserstände bereits Mitte Juni erreicht, beziehungsweise war eine Unterschreitung zu erwarten. Mit der Rechtsverordnung wird bei entsprechenden Niedrigwasserständen die Entnahme von Wasser mittels Pumpvorrichtungen, das Schöpfen mit Handgefäßen, Schwemmen oder ähnliches generell verboten, wenn die genannten Wasserstände an ausgewählten Referenzpegeln für die jeweils zugeordneten Gemeinden erreicht oder unterschritten werden.

Das Tränken von Vieh ist auch bei Unterschreiten der Niedrigwasserstände zulässig, wenn das Wasser nicht aufgestaut und keine baulichen Veränderungen am Gewässer vorgenommen werden. Die Entnahme zum Tränken ist jedoch einzustellen, wenn die weitere Entnahme zu einer Schädigung des Gewässers führen kann. Der Windgfällweiher, der Titisee, der Schluchsee, die Baggerseen größer als zehn Hektar sowie der Rhein sind von der Rechtsverordnung ausgenommen.

Die Lage in der Schweiz

In der Schweiz ist vor allem das Mittelland von weniger Niederschlag betroffen, berichtet der Fernsehsender SRG. Im Nordwesten der Schweiz ist die Lage auf einer nationalen Gefahrenkarte bei eins, während das Mittelland auf der zweiten von fünf Warnstufen angekommen ist. Insbesondere im Kanton Bern sei die Lage dramatisch, Basel sei weniger betroffen.

Die Allgemeinverfügungen sind abrufbar unter: www.loerrach-landkreis.de; www.landkreis-breisgau-hochschwarzwald.de