Umgang mit Ersatzfreiheitsstrafen
: Volle Gefängnisse sorgen im Kanton Aargau

Ersatzfreiheitstrafen fordern den Aargauer Justizvollzug. Oft werden Verurteilte nicht aufgefunden. In den Haftanstalten ist auch so schon wenig Platz.
Von
sda
Kreis Lörrach
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Die Gefängnisse im Aargau sind voll. Dabei werden viele zu Ersatzstrafen Verurteilte dort gar nicht erst eingewiesen. (Symbolbild).

Robert Michael/dpa

Im Kanton Aargau gibt es pro Jahr rund 4800 Ersatzfreiheitsstrafen wegen Nichtbezahlens einer Geldstrafe oder Buße. Der Vollzug dieser Ersatzfreiheitsstrafen scheitert teilweise am unbekannten Aufenthaltsort des Verurteilten, wie der Regierungsrat festhält. Das Amt für Justizvollzug (AJV) schätzt, dass rund 90 Prozent aller Vollzüge mit einer Dauer von weniger als einem Jahr auf Ersatzfreiheitsstrafen entfallen, wie der Regierungsrat am Freitag in der Beantwortung einer Anfrage aus den Reihen der SVP festhält. Dies entspreche etwa 4800 Fällen pro Jahr. Entgegen der Annahme einer massiven Zunahme hat sich die Zahl dieser Strafen im langfristigen Vergleich zwischen 2015 und 2025 leicht verringert, heißt es, und zwar um etwa acht Prozent. Dennoch: Der Vollzug dieser Urteile sei ein Problem.

Der Grund sei, dass die verurteilten Personen keine gültige Adresse hinterlassen hätten oder ins Ausland abgewandert seien. Die Betroffen würden dann zur Verhaftung ausgeschrieben.

Gleichzeitig habe die Überbelegung insbesondere in den Bezirksgefängnissen Zofingen (126 Prozent), Baden (117 Prozent) und Kulm (113 Prozent ) kritische Werte erreicht. Die hohe Auslastung werde zwar durch die Nutzung von Notbetten ausgeglichen. Auf diese Weise sei eine formale Vollstreckung trotz Überfüllung möglich, heißt in der Antwort auf die Anfrage. Der Regierungsrat räumt jedoch ein, dass vereinzelt Strafen nicht unmittelbar vollzogen werden können. Im Aargau sei aber bisher noch nie eine Strafe aufgrund fehlender Haftplätze verjährt.

Strafen können aber aus anderen Gründen verjähren. Im vergangenen Jahr gab es 857 solche Fälle. Die betroffenen Personen lebten vorwiegend im Ausland oder hielten ihren genauen Aufenthaltsort geheim, heißt es. Für Freiheitsstrafen gelten klare zeitliche Grenzen: Eine Ersatzstrafe aufgrund einer Geldstrafe verjährt nach fünf Jahren. Bei einem unbezahlten Bußgeld tritt die Verjährung bereits nach drei Jahren ein. Ende März sassen insgesamt 439 Personen in den Aargauer Justizvollzugsanstalten ein.