Todesfall in Königsfelden
: Warum eine Ärztin hinter Gitter soll

Am zweiten Prozesstag zum Tod eines jungen Patienten in der psychiatrischen Klinik Königsfelden sind die beiden angeklagten Ärzte befragt worden.
Von
sda
Basel
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Die Staatsanwaltschaft fordert eine mehrjährige Haftstrafe für eine Oberärztin. Einem weiteren Mediziner droht eine Haftstrafe auf Bewährung.

Michael Werndorff

Ihre Aussagen zeigten, wie herausfordernd die Behandlung des Patienten und die Situation in der Klinik gewesen waren. Die Staatsanwaltschaft beantragt für die Oberärztin eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Jahren – wegen vorsätzlicher Tötung durch Unterlassen. Der Leitende Oberarzt ist wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt. Beantragt ist eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Bei der Befragung vor dem Bezirksgericht Brugg ging es nun um die Rolle, welche die Beschuldigten in den kritischen Tagen vor dem Tod des 18-jährigen Patienten Ende 2020 gespielt hatten. Die Oberärztin, die erst seit kurzer Zeit bei den Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) arbeitete, schilderte eine Situation der Überforderung.

Sie habe trotz wiederholter Stürze des Patienten kein Schädel-Hirn-Trauma erkannt, da dieser neurologisch unauffällig gewirkt habe. Präventive Maßnahmen wie Matten oder Helme seien mangels Verfügbarkeit nicht eingesetzt worden.

Die Ärztin, die zeitgleich 22 weitere Patienten betreute, betonte, dass niemand im Team eine Lösung für das Sturzproblem gewusst habe. Eine spezifische Ausbildung für Autismus besaß sie nicht. Der beschuldigte Leitende Oberarzt räumte vor Bezirksgericht ein, dass die Unterbringung in einem Isolierzimmer nicht ideal war für eine Person mit Störungen, wie der junge Patient sie aufwies. Die Klinik sei dafür nicht oder nur ansatzweise eingerichtet gewesen.

Es gab keinen Platz für ihn

„Es gab keinen Platz“ für ihn. Der junge Patient hatte sich Anfang November 2020 mit einer diagnostizierten Autismus-Spektrum-Störung freiwillig in stationäre psychiatrische Behandlung begeben. Zudem wies er schizophrene und psychotische Aspekte sowie Anzeichen von Zwangsstörungen auf. Im Laufe des November verschlimmerte sich sein Zustand, eine fürsorgerische Unterbringung wurde angeordnet.

Weil er mit seinem Verhalten sich selbst und andere gefährdete, wurde er am 30. November in einem Isolationszimmer untergebracht. Dort war er immer noch, als der leitende Oberarzt aus den Ferien zurückkam.

Emotionales Plädoyer

Vor Gericht hat der Anwalt der Familie des verstorbenen Patienten in einem Plädoyer die beiden beschuldigten Ärzte der Verletzung fundamentaler Rechtsgüter bezichtigt. Die Oberärztin und der Leitende Arzt hätten gegenüber dem Patienten das Grundrecht jedes Menschen auf Leben verletzt, sagte der Anwalt am Mittwochmorgen in seinen emotionalen Ausführungen. Sie hätten ihm seine Würde genommen und zudem jeglichen Leitlinien für ärztliche Tätigkeit zuwider gehandelt. Die strafrechtliche Beurteilung müsse dies abbilden.

Der 18-jährige sei Autist gewesen – in der Klinik habe sich aber niemand um ihn gekümmert, der sich mit dieser Krankheit auskannte. Der junge Mann sei tatsächlich ein wenig anders gewesen als die Norm. Das habe auf der Station offenbar gestört. Man habe den Patienten mit Medikamenten versucht ruhig zu stellen und ihn während eines Monats in einem Isolierzimmer untergebracht, was international als Hochrisiko-Maßnahme gelte. Dies habe man auch noch beibehalten, als sich sein Zustand fulminant verschlechterte und die selbstverletzenden Stürzte immer häufiger wurden.

Am 30. Dezember 2020 wurde er reglos im Zimmer aufgefunden. Mit schwersten Kopf- und weiteren Verletzungen wurde er ins Unispital Zürich gebracht, wo er Anfang Januar 2021 starb.