Stadt appelliert an Bürger
: Unzulässiger Einsatz von Streusalz

In der Innenstadt wurde erneut Streusalz festgestellt – offenbar im Einsatz zur Unkrautbekämpfung.
Von
(red/pm)
Lörrach
Jetzt in der App anhören

Streusalz dient dem Lörracher Werkhof dazu, im Winter bei Glätte abzuhelfen. Zur Unkrautbekämpfung darf es nicht eingesetzt werden. (Archivfoto)

Katharina Ohm

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Stadtverwaltung auf den unzulässigen Einsatz von Streusalz zur Unkrautbekämpfung hingewiesen. Aus aktuellem Anlass weist sie nochmals darauf hin, dass der Einsatz von Streusalz auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Einfahrten oder Parkplätzen gemäß Paragraf 12 des Pflanzenschutzgesetzes unzulässig ist.

Welche Gefahren von Streusalz ausgehen

Streusalz schädigt den Boden, kann das Grundwasser belasten und beeinträchtigt Pflanzen sowie Bäume. Darüber hinaus greift es Bauwerke an, kann Beton- und Pflasterflächen beschädigen und die Korrosion von Metallteilen fördern.

Aus diesen Gründen ist der Einsatz von Streusalz zur Unkrautbekämpfung auf öffentlichen Flächen verboten. Bereits im vergangenen Jahr war es zu solchen Fällen gekommen. Die Stadt appelliert aus diesem Grund an alle Bürger, auf umweltverträgliche Methoden der Unkrautbeseitigung zurückzugreifen und die geltenden gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, heißt es in der Mitteilung der Stadtverwaltung.

Wer Hinweise auf den unzulässigen Einsatz von Streusalz oder andere Verstöße gegen das Pflanzenschutzgesetz hat, kann diese über den Schadensmelder der Stadt Lörrach unter www.loerrach.de/schadensmelder melden.