Schweizer regeln Währungsfrage: Franken bekommt zwei Sätze in der Verfassung

Der Franken steht künftig in der Verfassung.
Jasmin SoltaniIn der Schweizer Verfassung soll künftig stehen, dass die Währung der Schweiz der „Franken“ ist und nicht der „Schweizerfranken“. Darauf haben sich der National- und der Ständerat bei der Beratung des direkten Gegenvorschlags des Bundesrats zur Bargeld-Initiative der Freiheitlichen Bewegung Schweiz (FBS) geeinigt.
Der Nationalrat schloss sich am Montag der Position des Ständerats an, der sich im Juni für „Franken“ ausgesprochen hatte. Auf den Schweizer Banknoten stehe das Wort „Franken“ und nichts anderes, hieß es in der kleinen Kammer. Zudem werde der Franken auch in Liechtenstein verwendet. Im März hatte sich der Nationalrat noch für „Schweizerfranken“ ausgesprochen.
Nach dieser Differenzbereinigung ist der direkte Gegenvorschlag des Bundesrats zur Bargeld-Initiative bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der Herbstsession. Ebenfalls bereit für die Schlussabstimmung ist ein zweiter Bundesbeschluss. Ihm zufolge empfiehlt die Bundesversammlung Volk und Ständen, die Bargeld-Initiative abzulehnen und den Gegenentwurf anzunehmen. Die FBS reichte ihre Volksinitiative mit dem Titel „Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)“ 2023 ein. Der Bund soll ihr zufolge sicherstellen, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge verfügbar sind.
Der Bundesrat findet das Anliegen berechtigt. Auch er wolle, dass Bargeld als breit nutzbares Zahlungsmittel erhalten bleibe, sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter im Juni im Ständerat. Doch schien der Landesregierung das Anliegen nicht präzise genug formuliert.
Zwei zusätzliche Sätze soll dieser Währungsartikel aufweisen: Dass in der Schweiz die Versorgung mit Bargeld gewährleistet ist und – eben – dass die Landeswährung der Franken ist. Keller-Sutter äußerte sich im Nationalrat nicht mehr zur Vorlage.