Schnellere Justiz: Täter in Lörrach in weniger als 24 Stunden verurteilt

Der Festgenommen wurde in weniger als 24 Stunden verurteilt (Symbolbild)
Monika Skolimowska/dpaIm August diesen Jahres ist am Amtsgericht Lörrach die elektronische Akte eingeführt worden. Die Verfahrensakten kommen nun vermehrt als elektronische Akten von der Landespolizei über die Staatsanwaltschaft zum Gericht, schreibt das Gericht.
Mehr digitale Akten
In Ermittlungs- und Haftsachen sowie Einzelrichterstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren gehen seitdem regelmäßig immer dann digitale Akten ein, wenn die Akten von der Polizei als digitale Akten angelegt worden sind. Alle anderen Akten werden weiterhin als Papierakten geführt, heißt es weiter. In Schöffensachen ging noch kein einziges Verfahren über die eAkte Straf ein.
Beschleunigtes Verfahren
Nun sei es im November erstmals gelungen, ein sogenanntes beschleunigtes Verfahren, das als eAkte angelaufen ist, in weniger als drei Stunden nach Eingang der eAkte beim Gericht rechtskräftig abzuschließen.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der obdachlose aus Rumänien stammende 27-jährige Angeklagte entwendete am 9. November gegen 18.10 Uhr in Weil am Rhein aus einem unverschlossen abgestellten Pkw eine Damenjacke im Wert von 60 Euro, wobei er – jederzeit griffbereit – ein Taschenmesser mit sich führte. Im Anschluss beging er einen tätlichen Angriff auf einen Polizeibeamten, wobei es ferner zu einer fahrlässigen Körperverletzung des Beamten kam, teilt das Amtsgericht mit.
In weniger als 24 Stunden nach der Tat wurde der Angeklagte zu einer Gesamtgeldstrafe von 140 Tagessätzen zu je fünf Euro verurteilt. Wenn er diese nicht zahlen kann oder durch gemeinnützige Arbeit ableisten kann, muss er die Strafe für die Dauer von 70 Tagen im Wege der Ersatzfreiheitsstrafen-Verbüßung in einer Justizvollzugsanstalt „absitzen“.
Sofort in Kraft getreten
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Angeklagte verzichteten sofort nach Urteilsverkündung auf Rechtsmittel mit der Folge, dass der Urteilsspruch sofort in Rechtskraft erwachsen ist.
Es war erkennbar, dass der Angeklagte durch das Verfahren offensichtlich beeindruckt werden konnte.
Auch das Amtsgericht Lörrach unterstützt im Grundsatz die Durchführung beschleunigter Verfahren. Diese sind allerdings derzeit aufgrund einer spezifischen Personalsituation nicht institutionalisiert im gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan vorgesehen, so dass es in der Regel vom Zufall abhängt, ob der allgemein zuständige Richter die beschleunigte Strafsache am Tag des Eingangs auch wirklich verhandeln kann.
Im Fall, dass dies nicht möglich gewesen wäre, hätte das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft allerdings den Erlass eines Haftbefehls prüfen müssen, heißt es abschließend.