Regio
: So gehen die Schweizer mit dem Thema Tempolimit innerorts um

Für die Einführung von Tempo 30 auf Hauptstraßen in Schweizer Städten und Dörfern soll es klarere Regelungen geben, aber kein Verbot.
Von
awp/sda
Basel
Jetzt in der App anhören

In der Schweiz wird auch um Tempo-30-Regelungen in Städten gerungen.

Tim Nagengast

Mit Anpassungen von Verordnungen will der Bundesrat einen Parlamentsauftrag erfüllen. Bei der Umsetzung kann das Parlament nicht mitreden. Der Bundesrat hat jetzt Änderungen der Signalisationsverordnung und der Lärmschutzverordnung bis zum 5. Dezember in eine Anhörung gegeben. Dabei geht es um verkehrsorientierte Straßen- oder eben Hauptverkehrsachsen. Siedlungsorientierte Straßen sind nicht betroffen.

Konkret plant er, dass vor der Einführung von Tempo 30 auf Durchgangsstraßen nachgewiesen werden muss, dass die Maßnahme keinen unerwünschten Ausweichverkehr durch die Quartiere verursacht. Tempo 30 auf Hauptstraßen zu untersagen, würde laut Bundesrat den Bemühungen für die Verkehrssicherheit zuwiderlaufen.

Festhalten will der Bundesrat, dass die Hierarchie im Straßennetz auch bei Tempo 30 auf Hauptstraßen gewahrt bleiben muss. Entsprechend muss im Gutachten geprüft werden, ob diese Voraussetzung erfüllt ist.

Geht es um das Vermeiden von zu viel Verkehrslärm auf Hauptstraßen, will der Bundesrat in erster Linie auf sogenannte Flüster-Straßenbeläge setzen. Eigentümer der Straßen sollen bei einem Neubau innerorts lärmarme Beläge einbauen müssen.

Bei überschrittenen Umweltbelastungs-Grenzwerten soll Tempo 30 aber möglich bleiben, bei Bedarf auch vorübergehend. Das soll beispielsweise gelten, wenn ein lärmarmer Belag erst bei einer späteren Sanierung eingebaut wird oder nicht eingebaut werden kann. Wegen der Vorgabe für lärmarme Straßenbeläge dürften höhere Kosten entstehen, weil diese Beläge teurer sind. Auch müssen sie, damit sie den Straßenlärm auch wirklich senken, öfter ausgetauscht werden als konventionelle Beläge.

Für siedlungsorientierte Straßen, etwa Quartierstraßen, plant der Bundesrat keine Änderung. Temporeduzierungen auf 30 Kilometer pro Stunde sind dort seit 2023 ohne Gutachten möglich. Tempo 30 darf auch gelten, wenn es ausschließlich der höheren Lebensqualität dient.

Verlangt hatte die Neuregelung das Parlament, indem es eine Motion von Nationalrat Peter Schilliger (FDP/LU) überwies. Im Vorstoß war die Rede von Gesetzesanpassungen. Auf Hauptachsen innerorts sollte demnach Tempo 50 vorgeschrieben sein, und es sollte möglich werden, Tempo 30 auf Siedlungsstraßen zu reduzieren. Indem der Bundesrat nun aber Verordnungsänderungen vorschlägt, nimmt er dem Parlament die Möglichkeit, bei den neuen Regeln mitzureden. Auch eine Referendumsabstimmung ist so nicht möglich. Die Reaktionen auf die Pläne fielen unterschiedlich aus.

Der Touring Club Schweiz (TCS) begrüßte das Vorgehen. Mit ihren Vorschlägen werde eine allgemeine Geschwindigkeitslimite von 30 Kilometern pro Stunde in der Stadt nicht möglich sein, schrieb er. Das komme dem Verkehrsfluss, dem öffentlichen Verkehr, den Rettungsdiensten und schnellen E-Bikes zugute.

Der TCS erinnerte an die 2001 an der Urne abgelehnte Volksinitiative „Straßen für alle“, die die flächendeckend Tempo 30 innerorts verlangt hatte. Repräsentative Umfragen seither hätten diese Haltung in der Bevölkerung bestätigt, so der TCS.

Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) kritisierte, dass mit der Verordnungsänderung die Kantone und Gemeinden bevormundet würden. Die neue Regelung würde Tempo 30 auf Hauptstraßen innerorts erschweren, auf Kosten der Sicherheit und an den Stimmberechtigten vorbei. „Das ist undemokratisch.“

Der Gemeinde- und Städteverband reagierte ebenfalls ablehnend. Es gehe zu weit, Gemeinden und Städte in ihrer Hoheit über Temporeduktionen auf ihren Straßen einzuschränken, schrieben sie in einer gemeinsamen Mitteilung.