Politischer Erfolg
: Warum Abfall aus dem Kreis Lörrach auch künftig in Basel verbrannt werden darf

Das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der novellierten EU-Abfallverbringungsverordnung wurde erfolgreich beschlossen. Damit dürfen auch weiterhin gemischte Siedlungsabfälle aus Deutschland in die Schweiz exportiert werden.
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(red/pm)
Kreis Lörrach
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Die Kehricht-Verbrennungsanlage (KVA) Basel wurde von Anfang an entsprechend groß dimensioniert, um auch die im Landkreis Lörrach anfallende Abfallmenge aufnehmen zu können.

Die Kehricht-Verbrennungsanlage (KVA) Basel wurde von Anfang an entsprechend groß dimensioniert, um auch die im Landkreis Lörrach anfallende Abfallmenge aufnehmen zu können.

Tim Nagengast
  • EU-Änderung beschlossen: Export gemischter Siedlungsabfälle in die Schweiz bleibt erlaubt.
  • Vier Landkreise an der Grenze feierten Erfolg, darunter Lörrach, Waldshut, Konstanz, Bodenseekreis.
  • Hintergrund war ein Exportverbot ab Mai 2029, das die langjährige Praxis beendet hätte.
  • Die KVA Basel ist für Abfälle aus Lörrach ausgelegt – kurze Wege gelten als ökologisch sinnvoll.
  • Schnelles Verfahren: Zustimmung am 16. und 18. Juni, Abschluss im EU-Rat am 29. Juni 2026.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Mit großer Erleichterung verkünden die Landkreise Bodensee­kreis, Konstanz, Lörrach und Waldshut diesen für sie bedeutenden politischen Erfolg, wie es in einer gemeinsamen Pressemitteilung heißt.

Jahrelange Praxis

Hintergrund ist das mit der novellierten Abfallverbringungsverordnung verbundene Exportverbot für gemischte Siedlungsabfälle, das ab Mai 2029 in Kraft treten sollte. Für die vier Landkreise an der Grenze hätte diese Regelung weitreichende Folgen gehabt: Seit vielen Jahrzehnten verbringen sie ihre gemischten Siedlungsabfälle in die Schweiz.

So war seinerzeit sogar in die Dimensionierung der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Basel ist die Abfallmenge aus Lörrach explizit eingeflossen. Dies galt als ökologisch und ökonomisch sinnvollste Variante, da die Transportwege kurz und emissions­arm sind. Dies wäre in Zukunft aber so nicht mehr möglich gewesen.

Kurze Wege

„Diese ursprüngliche Neuregelung hätte ohne Not eine bewährte, öko­logisch vorbildliche und über Jahrzehnte gewachsene Praxis zunichte­gemacht“, betonen Landrätin Marion Dammann (Landkreis Lörrach) und die Landräte Martin Kistler (Landkreis Waldshut), Zeno Danner (Landkreis Konstanz) und Luca Prayon (Landkreis Bodenseekreis) in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Donnerstag. „Deshalb haben wir uns frühzeitig zusammengeschlossen und über alle politischen Ebenen hinweg für eine Ausnahme bezüglich der Schweiz gekämpft.“ Das habe sich nun ausge­zahlt.

Im Verbund mit dem österreichischen Vorarlberg und den Schweizer Kantonen sei es gelungen, die politisch maßgeblichen Stellen in Berlin, Wien und Brüssel für dieses Anliegen aus der Grenz­region zu gewinnen.

Schnelles Verfahren

Wie schnell das Verfahren in den vergangenen Wochen vorangetrieben wurde, zeigt der Blick zurück: Bereits am 16. Juni stimmte das Europäische Parlament der Dringlichkeit der Angelegenheit zu. Nur zwei Tage später, am 18. Juni, folgte die inhaltliche Abstimmung im Parlament.

Mit der abschließenden Beschlussfassung im EU-Rat am 29. Juni 2026 ist das Gesetzesänderungsverfahren schließlich erfolgreich vollendet. „Was wir hier gemeinsam erreicht haben, zeigt eindrucksvoll, dass regionale Geschlossenheit und entschlossenes Handeln auch auf europäischer Ebene zum Erfolg führen können“, werden die Landräte zitiert.