Parkraumbewirtschaftung in Lörrach: Was die Stadt beim Parken Neues plant – auch eine enorme Erhöhung

In Lörrach wird die Parkraumbewirtschaftung neu konzipiert. Das Parken soll auch teurer werden.
Marco FrauneSchon im Jahr 2023 hat der Gemeinderat die Gebühren für das Bewohnerparken im öffentlichen Raum erhöht. Nun zeigt der Abschlussbericht des Kompetenznetzes Klimamobil/Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg zum Park.Raum.Dialog, der am Donnerstag im Ausschuss vorgestellt wird, dass der Preis von 120 Euro pro Jahr angesichts von 33 Cent pro Tag gering sei. Die Stadtverwaltung empfiehlt daher eine schrittweise Anhebung auf einen Euro pro Tag, was einer Jahresgebühr von 360 Euro entspricht. Eine Erhöhung könnte nach den städtischen Vorstellungen in einem zweijährigen Rhythmus erfolgen – beispielsweise 2026: 180 Euro pro Jahr, 2028: 252 Euro pro Jahr und im Jahr 2030 schließlich 360 Euro pro Jahr. Hierzu werde die Verwaltung eine Beschlussvorschlag zur Abstimmung vorbereiten, heißt es.
Höhere Parkgebühren
Das Kompetenznetz Klima Mobil empfehle zudem, die Gebühren für die öffentlichen, städtischen Straßenparkstände als kurzfristige Maßnahme zu erhöhen – ebenfalls schrittweise. „Denn diese sind im Vergleich zu den Gebühren in zentral gelegenen Parkhäusern – wie zum Beispiel dem Parkhaus Am Hauptbahnhof – ebenfalls gering“. So wird bei den Straßenparkständen der Parkzone 1 auf 70 Cent pro Stunde verwiesen, im Parkhaus koste es pro Stunde 1,50 Euro pro Stunde versus 2,20 Euro pro Stunde.
Eine Ausweitung des Anwohnerparkens ist außerdem schon auf der Agenda. So empfiehlt die Stadtverwaltung, dass sie beauftragt werden soll, die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf die Nordstadt vorzubereiten. Angesichts der geringen fußläufigen Entfernung zur Innenstadt werde die Nordstadt von verschiedenen Personengruppen zum kostenlosen Parken genutzt, was sich durch intensive Nutzung des öffentlichen Straßenraums negativ bemerkbar mache, heißt es.
Neue Parkverbotszone
Die Verwaltung führt in der Vorlage außerdem an, dass das Parken der Autos zukünftig in einer so genannten Parkverbotszone organisiert werden könnte. „Es dürfte also nur in ausgewiesenen Flächen gebührenpflichtig geparkt werden“, heißt es. Einige Punkte werden hierzu unter anderem angeführt. Dazu zählen zum Beispiel:
– Gebührenpflicht von Montag bis Samstag 8 bis 18 Uhr– Parkflächen werden weiß markiert (Blaue Zonen wie in der Schweiz oder in München sind in Baden-Württemberg nicht zulässig) – Innerhalb der Zone würden die Regelungen der Parkscheinautomaten gelten, kombiniert mit „Handyparken“ könnte die Anzahl der Parkscheinautomaten und damit auch der Arbeitsaufwand für den Werkhof geringgehalten werden – Die Gebührenhöhe ist festzulegen (analog Parkzone 4 – mit Stunden-/Tages-/Wochen-/Monatsparkschein)– Für Bewohner, die über keine eigenen Parkplätze verfügen, könnten Bewohnerparkausweise für die gekennzeichneten Flächen erteilt werden.
GVD soll kontrollieren
Wichtig sich bei einer Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auch, dass der Gemeindevollzugsdienst eine wirksame Parkraumkontrolle vornimmt. „Diese trägt dazu bei, die Verkehrssicherheit zu erhöhen sowie die Einhaltung der Regelungen der Parkraumbewirtschaftung sicherzustellen.“ Eine effiziente und effektive Parkraumkontrolle sei essenziell für das Funktionieren des Parkraummanagements.
Ziel der Verwaltung ist zudem, dass Vertreter der unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen am weiterführenden Prozess zum Parkraummanagement beteiligt werden.