Neubaugebiet in Liel: Es hagelt eine ganze Reihe von Befreiungsanträgen

Eine ganze Reihe von Befreiungsanträgen im Neubaugebiet „Riedmatten“ in Liel musste der Bauausschuss behandeln.
Jasmin Soltani-LangeEs kam, wie es kommen musste und wie es die Gemeinderäte erwartet hatten: Nach der Befreiung von einer Festsetzung im Lieler Neubaugebiet „Riedmatten“ hagelte es förmlich Befreiungsanträge von Hauseignern und Bauherren in ähnlicher Sache. Die beschäftigten nun am Donnerstagabend den Bauausschuss. Zahlreiche Antragssteller aus Liel waren in der Sitzung anwesend.
Konkret geht es darum, bei einer wasserdurchlässigen Pflasterung von Grundstückseinfahrten auf eine Begrünung verzichten zu können. Voraussetzung ist allerdings, dass die Wasserdurchlässigkeit nachgewiesen wird. So hatten es die Ausschussmitglieder in der Januar-Sitzung nach langer, kontroverser Diskussion in dem ersten Fall beschlossen.
Diesem Beschluss folgten die Räte nun in neun Fällen: Immer dann, wenn der Nachweis erbracht wurde, gab es eine Befreiung, sonst wurde die Befreiung versagt, was bei vier Anträgen der Fall war.
Darauf hatte sich das Gremium zuvor noch in nichtöffentlicher Sitzung eindeutig festgelegt.
Mehrere Anträge abgelehnt
Ebenfalls einstimmig abgelehnt wurden zudem zwei gleichzeitig eingereichte Anträge auf Befreiung von der Höhe der Einfriedung von Grundstücken „Am Riedbächle“. Sie ist auf 1,60 Meter festgesetzt, wurde aber um jeweils 30 Zentimetern überschritten. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, konkret wegen Sichtbehinderung von Verkehrsteilnehmern, wurde die Zustimmung verwehrt.
Bei einem weiteren Fall im selben Baugebiet ging es um die Befreiung von der Begrünung des Flachdachs auf dem Carport. Hier stimmten die Räte zu. Der Bauherr hatte argumentiert, dass er eine Photovoltaik-Anlage auf das Dach montiert, die Statik allerdings für eine zusätzliche Begrünung nicht ausreiche.