Mord wegen zwei Kilo Kokain
: Schweizer Gericht bestätigt Urteil gegen 61-Jährigen

Das Urteil bleibt, das Strafmaß wird reduziert: Fast 26 Jahre nach der Tat bestätigt das Baselbieter Kantonsgericht die Verurteilung und spricht von einer Hinrichtung aus Habgier.
Von
sda
Basel
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Das Baselbieter Kantonsgericht hat am Dienstag die Verurteilung des 61-Jährigen wegen Mordes bestätigt.

picture alliance/dpa

Fast 26 Jahre nach der Tat ist ein Schweizer on zweiter Instanz wegen Mordes verurteilt worden. Das Baselbieter Kantonsgericht hat am Dienstag die Verurteilung des 61-Jährigen wegen Mordes bestätigt. Allerdings reduzierte es seine Freiheitsstrafe auf zwölf Jahre und einen Monat.

Der Mann war im Juli 2025 vom Baselbieter Strafgericht wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Das Gericht hatte sich überzeugt davon gezeigt, dass der Beschuldigte im Oktober 2000 einen 21-jährigen Drogendealer bei der St. Jakobshalle in Münchenstein (Baselland) erschossen hatte, um an zwei Kilogramm Kokain im Wert von etwa 130.000 Franken zu gelangen.

Die Strafe wurde um elf Monate reduziert

Die fünf Richter waren außerdem zu der Überzeugung gekommen, dass der Beschuldigte beim Treffen mit dem Dealer geplant habe, den jungen Mann zu erschiessen. Der Beschuldigte gab dagegen an, die Waffe nur als Drohung mitgeführt zu haben. Der Schuss auf den Dealer sei aus Versehen ausgelöst worden.

Dieser Aussage schenkten die Richter allerdings keinen Glauben. Vor allem hatten die Ergebnisse aus der Forensik die Aussagen des Beschuldigten aus Sicht der Richter klar widerlegt: Eine versehentliche Schussabgabe hätten diese weitgehend ausgeschlossen, führte die Gerichtspräsidentin Annette Meyer López bei der Verhandlung im vergangenen Jahr aus.

Auch das Kantonsgericht hatte am Dienstag keine Zweifel, dass der Straftatbestand des Mordes erfüllt ist. Der Beschuldigte habe heimtückisch und aus Habgier gehandelt, hieß es an der Urteilsverkündung. „Ein junges Leben für Drogen kaltblütig mit einem Kopfschuss auszulöschen, wiegt schwer“, sagte Gerichtspräsident Enrico Rosa und bezeichnete die Tat als Hinrichtung.

Dennoch reduzierte das Kantonsgericht das Strafmass. Statt für 13 Jahre soll der Beschuldigte für zwölf Jahre und einen Monat ins Gefängnis. Mit Verweis auf das alte Recht hieß es vor Gericht, die lange zurückliegenden Vorstrafen im Bereich des Betäubungsmittelgesetzes seien neutral und nicht negativ zu werten.

Erst 23 Jahre nach der Tat verhaftet

Der 61-Jährige nahm das Urteil teilweise unruhig entgegen und machte einige Male Anstalten zu widersprechen. „Sie schmunzeln, Sie verharmlosen. In keinster Form zeigen Sie irgendwelche menschlichen Gefühle. Das überrascht nicht. Es passt zum Gutachten“, hielt Richter Rosa fest - er hatte den Beschuldigten die ganze Zeit vor sich.

Die Fahndung nach dem Täter verlief jahrzehntelang erfolglos. Erst Verbesserungen bei der Kriminaltechnik hatten die Ermittler auf die Spur des Mannes gebracht. Gemäß dem für den Fall geltenden alten Rechts wäre ein Mord auch nach 20 Jahren, also im Jahr 2020 verjährt. Der Mann war erst im Jahr 2023 in Deutschland verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert worden. Deswegen hatte er bis vor Bundesgericht gegen seine Untersuchungshaft geklagt. Dieses hatte aber entschieden, dass die Verjährungsfristen durch Untersuchungshandlungen in den Jahren 2004 und 2023 zurückgesetzt worden waren.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch vor dem Bundesgericht angefochten werden. Bis zum Erwachsen der Rechtskraft gilt die Unschuldsvermutung.