Lörracher Stadtplanung
: Bordelle sollen in Lörrach in zwei Gewerbegebieten Platz finden

Die Stadtverwaltung will die Prostitution nicht in eine „hinterletzte Ecke“ verbannen. Die Polizei ist eingebunden und will Präsenz zeigen. Der Entwurf sieht unter anderem ein stadtweites Verbot der Straßenprostitution vor. Doch was sagen die Anwohner?
Von
Marco Fraune
Lörrach
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Der Bordellbetrieb soll in Lörrach künftig erlaubt sein – Straßenprostitution hingegen nicht.

Andreas Arnold/dpa

Bisher gilt in Lörrach ein komplettes Verbot von Prostitution. Da die Stadt nunmehr aber mehr als 50 000 Einwohner hat, ist dies nicht mehr möglich. Vielmehr muss eine „Sperrgebietsverordnung“ verabschiedet werden, in der sich Regelungen der Zulässigkeit von Prostitution finden. Konkret schlägt die Stadtverwaltung nach vielen Monaten der Erarbeitung und eines Abwägungsprozesses zwei Gewerbegebiete in Lörrach vor, wo Bordelle betrieben werden könnten. Konkret handelt es sich um die Gewerbegebiete Wiesentalstraße zwischen der Verkehrsachse und dem Gewerbekanal sowie das Gewerbegebiet Blasiring. Insgesamt sollen maximal zwei Bordelle mit maximal zwölf Betten pro Betrieb zulässig sein, ein Bordell in dem einen Gewerbegebiet, das zweite im anderen. Die erste Priorität liegt auf dem Gebiet Wiesentalstraße/Gewerbekanal. Wohnungsprostitution ist nur in der Form möglich, wenn die Wohnungen dauerhaft bewohnt und nur gelegentlich zur Prostitution genutzt werden.

Die Grenzlage

Oberbürgermeister Jörg Lutz unterstrich bei der ersten öffentlichen Veranstaltung zu dem Thema am Dienstagabend, dass es sich um kein leichtes Thema handle, er bezeichnete es angesichts von Sexarbeiterinnen als „ein ernstes“. Niemand sei so blauäugig, dass er denke, es gebe aktuell keine Prostitution in Lörrach. Die Stadt sei angesichts der neuen Bevölkerungszahl nun gezwungen, Regeln zu erlassen. Und Stadtplanerin Antje Schnacke-​Fürst machte den rund ein Dutzend Interessierten der Bürgerveranstaltung deutlich: „Prostitution kann man steuern.“ Neben dem Prostitutionsgesetz und dem Prostituiertenschutzgesetz gehe es hier um die Steuerung der Nutzung über die Bauleitplanung und das Bauordnungsrecht. Denn in Frankreich gebe es ein Sexkaufverbot und in der Schweiz sei es teuer. „Hier in Lörrach wird eine erhöhte Nachfrage stattfinden.“

Priorität 1: Gewerbegebiet Wiesentalstraße

Foto: Stadt Lörrach

Mit der Stadt Freiburg sind die Stadtplanerin und weitere Verwaltungsführungskräfte bereits im Austausch, da dort positive Erfahrungen mit den dortigen Regelungen gemacht würden. Doch auch andere Akteure wie die Wirtschaftsförderung, die Politik, Betroffene, Öffentlichkeit, Landratsamt und Frauenberatungsstellen sollen mitwirken und in Form eines Runden Tisches aktiv sein.

Das sagt die Polizei

So berge in Lörrach erschwerend die Siedlungstruktur mit der beengten Tallage und einer hohen Nutzungsdichte ein hohes Konfliktpotenzial bei den Nutzungen. Weiterhin verboten bleiben soll daher die Straßenprostitution. Von Seiten der Polizei wird auch ein besonderes Gefährdungspotential aufgrund der Grenzlage gesehen und eine restriktive Vorgehensweise betont.

Der Lörracher Polizeirevierleiter Andreas Nagy kann zwar nicht ausschließen, dass es zu Menschenhandel und Rockerkriminalität kommt. Doch: „Es wird niemand Angst haben müssen, dass durch die Bordelle die Kriminalität steigt.“ Die Polizei werde die Betriebe auf unterschiedliche Weise überwachen und bewachen. So werde dort Streife gefahren, aber auch im Verborgenen und geheim ermittelt. „Uns ist es auch lieber, dass die Prostitution nicht im Verborgenen und Abgelegenen stattfindet.“

Sorgen und Unklarheiten bestehen auf Anwohnerseite dennoch, wie bei der Info-Veranstaltung deutlich wurde. Ein Betriebsinhaber wunderte sich, dass die Regelungen nun so schnell kommen sollen, er kritisierte einen Schnellschuss. „Kein Verständnis“ habe er wegen einer Nähe zum Kindergarten und zur Wohnbebauung, in Pforzheim würden die Bordelle weit draußen der Stadt liegen. Doch die Nähe zum Zentrum ist bewusst so gewählt worden, wie Stadtplanerin und Polizeirevierleiter unterstrichen.

Priorität 2: Gewerbegebiet Blasiring

Foto: Stadt Lörrach

Der Auswahlprozess

Alle Gewerbegebiete, wo das Gewerbe Bordellbetrieb verortet wird, sind laut Schnacke-Fürst geprüft worden. Die Erreichbarkeit und die soziale Kontrolle seien hier wichtig bei der Auswahl gewesen. „Es soll nicht in der hinterletzten Ecke stattfinden.“ Gleichzeitig sei auch der Abstand zu sensiblen Einrichtungen wie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen beachtet worden. In Anlehnung an Abstandsregeln von Spielhallen in anderen Bundesländern wurde je ein 250-Meter-Radius gewählt.

Beim Gewerbegebiet Wiesentalstraße gebe es eine gute Abgrenzung zur Wohnbebauung wegen des Gewerbekanals auf der einen und der Wiesentalstraße auf der anderen Seite. Am Blasiring weise die Brombacher Straße entsprechend eine starke Trennwirkung zur umliegenden Wohnbebauung auf. Beide Gebiete haben zudem eine heterogene Nutzungsstruktur. „Wir haben lange gerungen, was die richtigen Gebiete sind“, unterstrich OB Lutz auch die tiefergehende Auswertung und Auswahl.

Was ist noch erlaubt?

Vertreterinnen der Frauenberatungsstelle Lörrach favorisieren auch die gewählte zentralere Lage von Bordellen im Stadtgebiet. Ob wie in Freiburg oder Villingen-Schwenningen eine Prostituierten-Beratungsstelle eingerichtet wird, das werde noch geprüft und sei natürlich auch eine Frage der Kosten, so die Stadtspitze.

Was hingegen bleiben wird, sind die bisher schon geltenden Regelungen. Heißt konkret: Matthias Koesler wird in seinem nun geschlossenen Möbelgeschäft keinen zentrenrelevanten Einzelhandel als Mieter erhalten, da dies gegen das Märkte- und Zentrenkonzept spricht, wurde ihm auf Nachfrage erläutert. Auch Wohnen sei grundsätzlich nicht im Gewerbegebiet erlaubt, nur Betriebswohnungen sind zulässig. „Im Bordell darf nicht übernachtet werden, es ist ein Arbeitsplatz“, sagte die Stadtplanerin.

Auf welchen Grundstücken zwei mögliche Bordelle in den beiden Gewerbegebieten künftig eröffnen könnten, ist zum aktuellen Stand aber noch nicht klar. „Wer und wo baut, wird der freie Markt regeln“, ordnete der Oberbürgermeister ein.

Erst einmal ist der öffentliche Auftakt der neuen Sperrgebietsverordnung erfolgt. Im Mai sollen sich der Ausschuss für Umwelt und Technik, der Hauptausschuss und dann der Gemeinderat mit dem Thema befassen. Anschließend muss das Regierungspräsidium Freiburg nochmals prüfen, bevor das Regelwerk in Kraft tritt. „Wir werden mit dem Entwurf aber nicht alle glücklich machen“, weiß Lutz. Es sei vielmehr ein Herantasten und Abwägen. „Wir müssen aber zwei Gebiete ausweisen.“ Ziel sei, dass die Prostitution nicht dunkle Gestalten in dunkle Ecken lockt.