Landwirtschaft Vorderes Kandertal: Erwerb und Pacht von Grundstücken zu angemessenen Preisen sind das Ziel

Agrarstrukturverbesserungsgesetz soll den Kauf und die Pacht von landwirtschaftlichen Flurstücken zu angemessenen Preisen sichern.
Arwen StockDie Gemeinden des GVV Vorderes Kandertal haben ein Pilotprojekt zum Flächenmanagement der Reben gestartet, in für Winzer schwierigen Zeiten. Dazu haben kürzlich Frank Krumm, Hansjörg Stücklin, Michael Biersack, Stefan Schweigler und Maximilian Krebs in der Halle in Binzen informiert.
In der Diskussion um die Zukunft der Bewirtschaftung der Rebhänge in Binzen hatte sich auch Alexander Kepper zu Wort gemeldet. Kepper ist Sachgebietsleiter Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem Agrarstruktur und Tierhaltung im Landratsamt Lörrach. Das Sachgebiet gehört zum Fachbereich „Landwirtschaft und Naturschutz“.
Wie der Kauf von landwirtschaftlichen Flächen abläuft, hat Kepper auf Anfrage unserer Zeitung erklärt. Das Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) garantiert Landwirten, Flurstücke zu angemessenen Preisen zu pachten oder zu kaufen.
Insgesamt zählt die Prüfung von Notarverträgen, in denen land- und forstwirtschaftliche Flurstücke, Hofstellen sowie Wirtschaftsgebäude veräußert oder mitveräußert werden, zu seinen Aufgaben. Dabei sind die Bestimmungen des ASGV zu beachten.
Alle Kaufverträge müssen notariell beglaubigt werden. Um den Eigentumswechsel über das Grundbuch abschließend vollziehen zu können, muss der Notar auch eine Genehmigung vom Sachgebiet Agrarstruktur einholen.
Errungenschaften der Flurbereinigung erhalten und verbessern
Das ASVG, so Kepper, habe das Ziel „die Agrarstruktur zu fördern, Errungenschaften der Flurbereinigung zu erhalten und zu verbessern sowie der Landwirtschaft und den landwirtschaftlichen Betrieben auch weiterhin den Erwerb sowie die Pacht von landwirtschaftlichen Flurstücken zu angemessenen Preisen zu ermöglichen.“
Kepper wies auch darauf hin, dass es beim Kauf von landwirtschaftlichen Flurstücken zum Beispiel durch „Nichtlandwirte“ regelmäßig zu öffentlichen Ausschreibungen durch das Landratsamt kommt, mit denen die Behörde das Interesse von landwirtschaftlichen Betrieben an den zu verkaufenden Flächen prüfen.
„Sollte sich das Interesse bestätigen, so kann es zu einer Vorkaufsrechtsausübung durch die Landsiedlung Baden-Württemberg kommen, die diese im Auftrag des Landes für die Interessen der Landwirtschaft erwirbt und zu einem späteren Zeitpunkt an den oder die interessierten Betriebe weiterverkauft“, sagt Kepper.