Invasive Arten: Basel stellt Plan gegen Tigermücke auf

Die Ausbreitung der Tigermücke soll im Kanton Basel-Stadt gezielt angegangen werden.
PixabayDie Asiatische Tigermücke ist in Basel-Stadt flächendeckend verbreitet, heißt es in einer Mitteilung. Sie kann Krankheitserreger wie das Chikungunya-, Dengue- und Zika-Virus übertragen, was im benachbarten Elsass dank eines bekannt gewordenen Falls für große Medienschlagzeilen sorgte.
Maßnahmenplan: Das Risiko für lokale Krankheitsübertragungen durch die Tigermücke sei in Basel-Stadt dank der Umsetzung von Maßnahmen zur Beschränkung der Populationsdichte gering, betont der Kanton. Dennoch habe er Kanton einen Maßnahmenplan zur Risikoreduktion von lokalen Krankheitsübertragungen erarbeitet.
Lokale Übertragungen: Solche lokalen Übertragungen kommen in Europa bisher vor allem in Ländern wie Frankreich oder Italien vor. Anfang Juli 2025 kam es nahe bei Strasbourg, zu einem lokalen Chikungunya-Fall. In der Schweiz sind bislang keine lokalen Übertragungen nachgewiesen worden. In Basel-Stadt sei das Risiko für lokale Übertragungen aktuell klein. Dies wird auch von den Ergebnissen der Virenüberwachung in Stechmücken durch das Kantonale Laboratorium bestätigt.
Die Inhalte: Der Maßnahmenplan zeigt die Handlungsmöglichkeiten des Kantons zur Risikoreduktion von lokalen Krankheitsübertragungen durch die Asiatische Tigermücke und dient als Entscheidungsgrundlage für das Ergreifen von gezielten Maßnahmen bei Krankheitsfällen von Dengue, Chikungunya und Zika. Der Maßnahmenplan sieht vorsorgliche Handlungen vor, darunter die Sensibilisierung der Gesundheitsfachpersonen zu Symptomen und Diagnose im Zusammenhang mit Dengue, Chikungunya und Zika. Bei einer Gesundheitsgefährdung werden Bekämpfungsmaßnahmen durch den Kantonsarzt angeordnet, welche auch die Verwendung von Insektiziden durch Versprühen beinhalten können.
Brutstätten eindämmen: Kernpunkt der kantonalen Strategie ist und bleibt deshalb die flächendeckende Bekämpfung von potenziellen Brutstätten der Asiatischen Tigermücke. Für Privatpersonen ist die Abgabe dieses Mittels bei den kantonalen Stellen weiterhin kostenlos.
Schutz vor Stichen: Die zweite Maßnahme, um Erkrankungen zu verhindern, ist der Schutz vor Mückenstichen bei Reisen in Länder, in denen Krankheiten durch Mücken übertragen werden.