Hauptverhandlung vertagt
: Zerstückelte Leiche im Hotzenwald - Prozessauftakt wird verschoben

Grund ist, dass die Stelle des Vorsitzenden Richters nach dessen Wechsel an das Amtsgericht Singen bislang nicht neu besetzt werden konnte.
Von
Michael Werndorff und Werner Müller
Singen
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Die große Strafkammer muss den Prozess, der bundesweit für Aufsehen sorgte, neu aufrollen.

Die große Strafkammer muss den Prozess, der bundesweit für Aufsehen sorgte, neu aufrollen.

Werner Müller
  • Prozess zur zerstückelten Leiche im Hotzenwald wird vertagt – Start war für 21. September geplant.
  • Grund: Der Vorsitzende der zweiten Strafkammer wechselte ans Amtsgericht Singen und schied aus.
  • Stelle ist unbesetzt, Präsidium hat noch nicht über neue Leitung entschieden; Bewerbungen laufen.
  • Neue Sitzungstermine werden mit Beteiligten abgestimmt, Beginn voraussichtlich nicht Anfang/Mitte September.
  • BGH hob das Urteil wegen Totschlags auf, da Heimtücke nicht korrekt geprüft wurde; Verfahren muss neu beginnen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Das Landgericht Waldshut-Tiengen muss den Fall der zerstückelten Leiche eines Mannes aus dem Hotzenwald neu aufrollen – allerdings später als geplant. Dann sollen mögliche Mordmotive des erstinstanzlich verurteilten Täters, eines Mannes aus einer Gemeinde im mittleren Wiesental, genauer unter die Lupe genommen werden.

Der Prozessauftakt war für den 21. September vorgesehen. Wie der Vizepräsident des Landgerichts Waldshut-Tiengen, Johannes Daun, in einer Mitteilung vom Montag schreibt. Nun soll die Hauptverhandlung vertagt werden. Denn: Der Vorsitzende der zweiten Strafkammer, Vorsitzender Richter am Landgericht Elsner, ist jüngst zum Direktor des Amtsgerichts Singen befördert worden und damit aus dem Richterkollegium des Landgerichts Waldshut-Tiengen ausgeschieden. Laut Daun ist die Stelle des Vorsitzenden der Strafkammer seither nicht besetzt.

„Die zweite Strafkammer ist nach Beratung zur Auffassung gelangt, es erscheine als der Sache angemessen, die Hauptverhandlung bis zu dem Zeitpunkt zurückzustellen, bis die Stelle ihrer oder ihres Vorsitzenden wieder besetzt sein werde“, heißt es weiter.  Dies habe die stellvertretende Vorsitzende der Kammer den Verfahrensbeteiligten mitgeteilt.

Planstelle soll wiederbesetzt werden

Zugleich sei sie dabei, mit ihnen eine neue Folge von Sitzungsterminen abzustimmen, so Daun weiter. Das Präsidium des Landgerichts wiederum habe über die Frage, welche Vorsitzende Richterin oder welcher Vorsitzende Richter nunmehr den Vorsitz in der Strafkammer übernimmt, bislang nicht entschieden. Und weiter: „Es ist zu erwarten, dass diese Entscheidung erst fallen wird, sobald die Planstelle des ausgeschiedenen Vorsitzenden Richters wiederbesetzt sein wird. Das Bewerbungsverfahren für diese Planstelle läuft derzeit noch.“ Doch lasse sich bereits jetzt absehen, dass dies nicht bis Anfang/Mitte September der Fall sein wird.

Bundesgerichtshof hebt Urteil auf

Die Große Strafkammer muss den Fall, der bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und in der ersten Instanz sechs Sitzungstage beansprucht hatte, komplett neu aufrollen – mit allen Zeugen und Sachverständigen –, denn alles, was in der ersten Verhandlung gesagt und erklärt wurde, ist null und nichtig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Januar das erstinstanzliche Urteil der Waldshuter Richter, die den geständigen Angeklagten, einen passionierten Jäger und Waffennarr, im April 2025 wegen Totschlags zu sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt hatten, aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht am Hochrhein zurückverwiesen (wir berichteten).

Zur Begründung erklärte der 1. Strafsenat des BGH seinerzeit, das Landgericht habe das „Mordmerkmal der Heimtücke nicht rechtsfehlerfrei ausgeschlossen“, weil es bei der Prüfung in Bezug auf die Wehr- und Arglosigkeit des Opfers den „falschen zeitlichen Anknüpfungspunkt“ gewählt habe. Es habe doch auf das „Vortatgeschehen“ abgestellt, bei dem der Angeklagte noch keinen Tötungsvorsatz hatte, und nicht auf den Beginn des ersten von ihm mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs, als er sein Opfer in dessen Unterkunft mit einem Kopfschuss umbrachte.