Gewalt gegen Asylsuchende
: Polizist vor Basler Strafgericht: „Bis zur Bewusstlosigkeit geprügelt“

Ein inzwischen freigestellter Basler Polizist muss sich seit Freitag wegen schwerer Gewalt gegen zwei Asylsuchende vor dem Strafgericht in Basel verantworten.
Von
sda
Basel
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Laut Anklageschrift soll eines der Opfer gefesselt im Polizeiauto misshandelt worden sein.

Marcus Brandt/dpa

Die Staatsanwaltschaft fordert für den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sieben Monaten ohne Bewährung. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, zwei Asylsuchende im Februar und März 2023 bei einer Kontrolle bei der Dreirosenanlage im Polizeiwagen und auf der Wache brutal verprügelt zu haben. Der Schweizer muss sich unter anderem wegen Gefährdung des Lebens, versuchte, schwere Körperverletzung und Amtsmissbrauchs verantworten.

Mütze und Maske

Der 34-Jährige tauchte am Freitagmorgen mit einer Baseballmütze, Sonnenbrille und einer Maske vor dem Dreiergericht auf. Mündliche Aussagen zu seiner Person verweigerte er mit Hinweis auf den Persönlichkeitsschutz. Es gehe ihm momentan nicht so gut, sagte er. Die Situation sei sehr belastend für ihn. Der Angeklagte bestritt die ihm vorgeworfenen Taten vehement. „Das würde ich nie machen. Es war schlichtweg nicht so.“ Er habe nie jemanden gewürgt oder geschlagen. „Das ist ein krasser Vorwurf. Keiner der Polizisten, mit denen ich arbeite, würde so etwas zulassen.“

Er stellte in den Raum, dass die vom Unispital Basel protokollierten Verletzungen beim Opfer auch nach der Polizeikontrolle hätten entstehen können.

Geschlagen und gewürgt

Der erste Vorfall soll sich im Februar 2023 ereignet haben. Laut der Anklageschrift der Basler Staatsanwaltschaft soll der damals 31-jährige Polizist einen Asylsuchenden brutal verprügelt haben, nachdem dieser sich bei der Dreirosenanlage geweigert hatte, seinen Ausweis zu zeigen.

Der Polizist soll im Polizeiauto „wuchtig, aus kurzer Distanz auf engstem Raum und viele Male nacheinander“ mit den Fäusten auf den Oberkörper und vor allem auf den Kopf des Opfers eingeschlagen haben. Zudem soll er mit den Fingern in die Augen und die Nasenlöcher des Asylsuchenden gegriffen, dessen Hals in die Armbeuge genommen und zugedrückt sowie ihn gewürgt haben. Durch die Intensität des Würgens habe er das Opfer wissentlich und willentlich sowie in skrupelloser Weise in unmittelbare Lebensgefahr gebracht, heißt es weiter.

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Tritte gegen den Kopf

Auf der Polizeiwache Clara soll der Beschuldigte dem Asylsuchenden unter anderem Fußtritte gegen Kopf und Bauch sowie einen Kniestoß zwischen die Beine versetzt haben. Das Opfer wies dem Bericht des Universitätspitals Basel zufolge unter anderem Prellmarken am Kopf und Einblutungen um beide Augen (Würgetrauma) auf.

Opfer bestätigt Vorwürfe

Vor dem Gericht bestätigte das Opfer die Vorwürfe. Der Polizist sei sehr aggressiv gewesen, sagte der Algerier. Er habe seinen Ausweis bei der Kontrolle gezeigt und sei zum Polizeiwagen gebracht worden. „Er sagte mir, er werde mir Respekt vor der Polizei beibringen.“ Dann sei er verprügelt worden. Wenn Passanten beim Polizeiwagen vorbeigelaufen seien, habe der Polizist gestoppt, danach weitergemacht. „Ich war wirklich schockiert.“ Später auf der Polizeiwache sei es weiter gegangen. Zwei weitere Polizisten seien an ihren Computern gewesen und hätten die Gewalt gegen seine Person mitbekommen, aber nichts dagegen unternommen.

Vorfall an Dreirosenanlage

Der zweite Vorfall soll sich im März 2023 ereignet haben, ebenfalls bei der Dreirosenanlage. Laut Anklageschrift soll der Polizist erneut einen Asylsuchenden, der gefesselt auf der Rückbank des Polizeifahrzeugs saß, verprügelt haben. Dabei soll er ihn so fest gewürgt haben, dass er eine Minute lang bewusstlos wurde. Der Mann wurde mittlerweile abgeschoben. „Das ist nie passiert“, meinte der Polizist vor Gericht dazu.

Auf die Frage der Gerichtsvorsitzenden Sarah Cruz-Wenger, wie er sich die Vorwürfe denn erklären könne, antwortete er, dass es auf der Dreirosenanlage oft Leute gebe, die Polizisten nicht mögen würden. Drei ehemalige Arbeitskollegen des Angeklagten entlasteten ihn. Sie könnten sich nicht an einen solchen Vorfall erinnern oder hätten eingeschritten, wenn es dazu gekommen wäre, hieß es. Zudem befinde sich ein Polizist grundsätzlich aus Sicherheitsgründen nie alleine mit einem Festgenommenen im Auto.

Grenzen klar überschritten

Die Staatsanwältin Isabelle Mati forderte für den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sieben Monaten ohne Bewährung. Der Beschuldigte habe in Ausübung seines Berufes die Grenzen klar überschritten, sagte sie. Es habe sich um eine skrupellose Ausnützung der Machtverhältnisse gehandelt.

Die Verteidiger des Polizisten verlangte einen vollumfänglichen Freispruch für den Beschuldigten und wiesen auf mehrere Ungereimtheiten hin. So sei das Würgen bei der Einvernahme nicht erwähnt worden. Der Beschuldigte arbeitete für eine Weile weiterhin im Innendienst der Polizei. Die Kantonspolizei Basel-Stadt stellte ihn vergangenen November frei. Dies gilt mindestens bis zur Urteilseröffnung.

Der Publikumsandrang war bei Prozessbeginn groß. Vor dem Strafgericht demonstrierten Dutzende gegen Polizeigewalt.