Gebrauchte Autos: Landratsamt Lörrach warnt vor betrügerischen Privatverkäufern

Wer ein gebrauchtes Auto von Privat kauft, sollte wichtige Ratschläge beachten.
Olivermonschau/PixabayBei den Kfz-Zulassungsstellen fallen immer wieder gefälschte Dokumente auf, weshalb das Landratsamt vor betrügerischen Privatverkäufen warnt.
Stellt die Zulassungsstelle Unstimmigkeiten fest und bestätigt die Polizei anschließend, dass ein Fahrzeug gestohlen und die Papiere gefälscht sind, verlieren die Käufer in der Regel sowohl das Auto als auch den gezahlten Kaufpreis, da an Diebesgut kein Eigentum erworben werden kann und das Geld häufig nicht mehr zurückzuerlangen ist, wie die Behörde schreibt.
Um dieses Risiko zu minimieren, empfehlen die Zulassungsstellen, Fahrzeug und Dokumente sorgfältig zu prüfen: Sind sowohl der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) als auch der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) vorhanden? Bei abgemeldeten Fahrzeugen muss das Datum im Fahrzeugschein vermerkt sein. Sind beide Kennzeichen vorhanden und die Siegel unbeschädigt? Nur bei abgemeldeten Fahrzeugen sind die Landessiegel entfernt. Stimmt die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) mit den Papieren überein? Die FIN befindet sich in der Regel an der B-Säule, an der Fahrertür, im Motorraum, im Kofferraum oder an der Windschutzscheibe. Passen die Kilometerangaben im Serviceheft und in der letzten Hauptuntersuchung zum tatsächlichen Kilometerstand im Fahrzeug?
Eine Preisprüfung im Vorfeld kann Hinweise auf ungewöhnliche Abweichungen geben. Zusätzlich kann die Fahrgestellnummer vor dem Kauf bei der Polizeidienststelle oder der zuständigen Zulassungsstelle überprüft werden.
Ein Kauf ohne schriftlichen Vertrag und gültigen Personalausweis des Verkäufers sollte nicht erfolgen. Die im Vertrag enthaltenen Angaben müssen vollständig sein und mit dem Personaldokument übereinstimmen. Nach ordnungsgemäßem Erwerb sollte das Fahrzeug umgehend bei der zuständigen Zulassungsbehörde an- oder umgemeldet werden, um mögliche Unstimmigkeiten frühzeitig auszuschließen, so die Behörde.