Fälle in Lörrach, Freiburg und Offenburg
: PIN ausgespäht und EC-Karte gestohlen – 54-Jährige muss in Haft

Erst den PIN ausspähen, dann die EC-Karte entwenden: Gemeinsam mit ihrem Bruder hat eine 54-jährige Französin mehrere Senioren in Lörrach, Freiburg und der Ortenau um viel Geld gebracht. Nun muss die Frau dreieinhalb Jahre in Haft – der Richter wählte deutliche Worte.
Von
Felix Paschke
Freiburg
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Einkäufe mit Karte: ARCHIV - 15.06.2023, Berlin: Eine Person hält ihre Girokarte über ein EC-Lesegerät zwecks kontaktlosem Bezahlen. (zu dpa: «Polizei warnt vor falschem Netto-Shop im Internet») Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Eine Frau und ihr Bruder sollen in Südbaden die EC-Karten von Senioren gestohlen und damit Geld abgehoben haben. Die 54-Jährige wurde vom Freiburger Amtsgericht zu einer drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Fernando Gutierrez-Juarez/dpa (Symbolfoto)
  • 54-jährige Französin verurteilt: drei Jahre und sechs Monate Haft wegen Computerbetrugs.
  • Masche an Automaten: PIN ausspähen, Karte erlangen, meist mit Ablenkung oder Hilfsangebot.
  • Acht Taten zwischen Dezember 2023 und Mai 2024 erfolgreich, Beute laut Anklage 22.130 Euro.
  • Taten in Lörrach, Freiburg, Ortenau sowie in der Schweiz – Bruder sitzt in Frankreich.
  • Richter betonte gezielte Opferwahl älterer Menschen; Geständnis, aber Fluchtgefahr festgestellt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ob Lörrach, Freiburg oder Offenburg: Die Masche der Angeklagten und ihres Bruders war immer ähnlich. Im Umfeld von Geldautomaten oder Kassenautomaten wurden ahnungslose Opfer angesprochen und abgelenkt, um den PIN für die EC-Karte auszuspähen. Entweder gaben die Täter sich als hilfesuchend aus, oder sie boten den betagten Opfern Hilfe an.

Danach versuchten die 54-jährige Französin und ihr Komplize, der bereits in Frankreich im Gefängnis sitzt, an die Karte zu kommen. Mal durch Vertauschen einer Dublette, mal durch Vortäuschen, dass die Karte im Automaten stecken geblieben ist.

Achtmal hatten sie damit zwischen Dezember 2023 und Mai 2024 laut Staatsanwaltschaft Erfolg, 22.130 Euro sollen sie erbeutet haben. Beim neunten Fall, den die Angeklagte am Donnerstag vor dem Freiburger Amtsgericht einräumte, kamen sie in Offenburg ebenfalls an die Daten eines Seniors. Aus nicht bekannten Gründen scheiterte die Bargeldabhebung jedoch mehrfach, heißt es in der Anklage. Das Gericht verurteilte die Frau am Ende wegen gewerbsmäßigen Computerbetrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

In der Begründung wird der Richter deutlich

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In seiner Begründung wurde der Vorsitzende Richter deutlich. „Ich würde es nicht nur Masche nennen, sondern das ist ihr Beruf“, sagte er in Richtung der mehrfach vorbestraften Angeklagten. Ihre Akte aus ihrem Heimatland umfasst rund 20 Einträge aus Frankreich, Spanien und Deutschland. Bereits 1994 – zwei Jahre nach dem Tod ihres Vaters, der sie eigenen Aussagen zufolge aus der Bahn geworfen habe – wurde sie erstmals straffällig.

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Hier fanden die Fälle statt

Drei der neun Fälle, die die Angeklagte am Donnerstag einräumte, ereigneten sich in Lörrach. In drei Banken schafften es die 54-Jährige und ihr Bruder laut Anklage, insgesamt rund 8000 Euro zu erbeuten. Zweimal soll das Duo in Freiburg Erfolg gehabt haben, zudem je einmal in Breisach und Neuenburg. In Achern wurde zudem ein Geschädigter um knapp 2000 Euro betrogen, in Offenburg scheiterten die Versuche einer Abhebung aus unbekannten Gründen, so die Anklage. Der entstandene Schaden muss laut Urteil an die Geschädigten zurückbezahlt werden.

Besonders betonte der Richter das Alter der jeweiligen Geschädigten. Das jüngste Opfer wurde im Jahr 1950 geboren, der Geschädigte in Offenburg sogar schon 1939 und war damit zum Zeitpunkt der Tat deutlich über 80 Jahre alt. „Gezielt“ habe die Angeklagte mit ihrem Bruder „vulnerable Menschen“ ausgesucht, warf der Richter der Frau vor.

Das Freiburger Amtsgericht verurteilte die Frau.

Das Freiburger Amtsgericht verurteilte die Frau.

Felix Paschke

„Sie haben sich bewusst Menschen als Opfer ausgesucht, die besonders schutzwürdig sind“, sagte er. Das habe sich am Ende zulasten der geständigen Angeklagten ausgewirkt. Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Argumentation des Staatsanwalts, der eine dreieinhalbjährige Haftstrafe für die Frau gefordert hatte.

Vier Fälle lassen sich der Frau nicht nachweisen

Bereits früh in der Verhandlung hatte die 54-Jährige neun von insgesamt 13 Anklagepunkten eingeräumt. Vier Betrugsfälle in Freiburg wurden dagegen eingestellt. Die Frau selbst bestritt ihre Verbindung zu diesen Fällen. Und auch auf Bildern war sie nicht zu identifizieren, sodass am Ende nur neun Fälle weiterverhandelt wurden. Für diese legte die Angeklagte ein Geständnis ab: Sie und ihr Bruder hätten aus „wirtschaftlicher Not“ gehandelt, sagte sie. Und: „Ich bereue und habe Mitgefühl mit den Geschädigten.“

Auch in der Schweiz mit der Masche unterwegs gewesen

Dieses Geständnis wurde ihr positiv ausgelegt. Allerdings kamen im Verlauf der Verhandlung weitere mutmaßliche Taten ans Licht. Denn neben den Betrugsfällen auf der Rheinschiene – von Lörrach bis Achern – soll das Geschwisterpaar auch in der Schweiz mit derselben Masche unterwegs gewesen sein. Am 28. Mai 2024 brachten sie laut Anklage in einer Lörracher Volksbank einen Geschädigten um mehrere Tausend Euro. Drei Tage später sollen sie in Basel ein ähnliches Delikt begangen haben.

Staatsanwalt vermutet die Fälle als „Spitze des Eisbergs“

Kurz darauf wurde die Frau in der Schweiz festgenommen. Dort wurde sie auch verurteilt und saß laut eigener Aussage insgesamt acht Monate in Haft. Neun Aktenzeichen stehen im Schweizer Strafbefehl, in neun Fällen wurde die Französin nun auch in Deutschland verurteilt. Es sei anzunehmen, dass das nur die „Spitze des Eisbergs“ sei, vermutete der Staatsanwalt in seinem Plädoyer und bezeichnete die Frau als „professionelle Trickbetrügerin“ und „Berufskriminelle“.

In Belgien verhaftet und ausgeliefert worden

Dass sie auch in Deutschland wegen solcher Taten gesucht wurde, habe sie nicht gewusst, ließ sie über ihre Dolmetscherin erklären. Und so wurde sie erst am 21. Januar 2026 – mehr als eineinhalb Jahre nach dem Fall in Lörrach – in Belgien verhaftet und rund drei Wochen danach ausgeliefert.

Seitdem sitzt die Frau in Deutschland in Untersuchungshaft – und wird das bis zum offiziellen Beginn ihrer Haftstrafe auch bleiben, wie der Richter nach der Urteilsbegründung ausführlich erläuterte. Weil die Frau und ihr Bruder nur nach Deutschland und in die Schweiz gefahren sein sollen, um dort die Taten zu begehen, bestehe Fluchtgefahr.