Baugebiet in Hertingen: Ein Gebäudemix am Hertinger Ortsrand

Das kleine Baugebiet ist nahe des Friedhofs, auf der Wiesen- und Ackerfläche zwischen „Hebelhof“-Bebauung (links) und Ortsrandbebauung, geplant.
Claudia BötschDas knapp ein Hektar große Baugebiet ist nahe des Friedhofs geplant. Vorgesehen ist auf der Wiesen- und Ackerfläche zwischen „Hebelhof“-Bebauung und Ortsrandbebauung ein Gebäudemix aus Einzel-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern. Geplant sind insgesamt elf Bauplätze. Ein Teil der Grundstücke gehört der Gemeinde, bei den anderen besteht Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern, heißt es in der Verwaltungsvorlage.
Ziel der Gemeinde sei, „ein breites Angebot für unterschiedliche Interessen- und Altersgruppen zu schaffen und den Wohnungs- und Immobilienmarkt zu entlasten“, hieß es in der Sitzung. Planerin Julia Messerschmidt vom Freiburger Büro „fsp.Stadtplanung“ verwies in diesem Zusammenhang auf die anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnraum in der Gemeinde, gerade auch seitens der ortsansässigen Bevölkerung. Das 9400 Quadratmeter große Plangebiet sei zudem aufgrund der Lage im Anschluss an den jetzigen Siedlungsbestand sowie der verkehrlichen Anbindung gut für eine Wohnbebauung geeignet.
Wachsende Gemeinde
Bad Bellingen ist eine wachsende Gemeinde. Aktuell zählt die Kommune 5545 Einwohner – vor fünf Jahren waren es noch rund 4800. Als Gründe für das Wachstum nennt die Verwaltung unter anderem die attraktive Lage des Ortes zwischen Freiburg und Basel sowie die vorhandenen Arbeitsplätze, unter anderem im Bäder- und Kurbetrieb.
Umwelt und Ausgleich
Georg Kunz vom Büro Galaplan Decker ging auch auf die Umweltbelange und erforderliche Ausgleichsmaßnahmen ein. Das Plangebiet liegt im Quellschutzgebiet, die Vorgaben seien hier allerdings nicht so streng wie im Wasserschutzgebiet, hieß es. Unter anderem müssen wegen des Baugebiets acht Bäume weichen, die an anderer Stelle zu ersetzen sind. Gleiches gilt für die Streuobstbäume, die als gesetzlich geschützte Biotope gelten. Sie dienen beispielsweise Fledermäusen als wichtiger Lebensraum. Im Sinne des Artenschutzes müssen Ausgleichshabitate geschaffen werden, hieß es, unter anderem für Reptilien. Außerdem werden in den Totholzstrukturen Hirschkäfer vermutet, die als stark gefährdete Art gelten. Hertingen könne zudem einige „Hochkaräter der Vogelwelt“ vorweisen, so Messerschmidt, die unter anderem auf Wiedehopf und Steinkauz verwies. Wobei diese „glücklichweise nicht direkt im Plangebiet“ brüten und zuhause seien.
Seit Jahren in Planung
Bürgermeister Carsten Vogelpohl sprach in der Gemeinderatssitzung von einem „kleinen Baugebiet“, das allerdings nicht einfach zu verwirklichen sei. Bereits seit sieben Jahren seien die Vorbereitungen und Pläne dazu im Gange.
Die Vorgeschichte
Ende 2019 hatte der Gemeinderat schon einmal einen Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet gefasst. Weil einige Grundstückseigentümer jedoch kein Interesse an der Überplanung hatten, wurde der Bebauungsplan im Sommer 2022 mit einem etwas anderen Zuschnitt neu aufgestellt. Das Problem war indes: Der Bebauungsplan sollte im beschleunigten Verfahren nach dem Paragraphen 13b des Baugesetzbuchs entwickelt werden, was zwischenzeitlich als rechtswidrig erklärt wurde. Im Jahr 2023 hatte das Bundesverwaltungsgericht diese Praxis, die den Gemeinden angesichts des Wohnungsmangels eine schnellere Umsetzung von Baugebieten ermöglichte, gestoppt.
Jetzt im Regelverfahren
Deshalb muss die Gemeinde den Bebauungsplan jetzt neu angehen und im zweistufigen Regelverfahren abarbeiten. Der entsprechende Beschluss wurde in der Gemeinderatssitzung einstimmig gefasst, ebenso einmütig wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Parallel muss der Flächennutzungsplan (FNP) geändert werden: Um ein Baugebiet zu ermöglichen, müssen die Grundstücke in Wohnbauflächen umgewandelt werden. Bisher sind sie überwiegend als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen, ein kleiner Teil als gemischte Bauflächen und Straßen. Im Gegenzug muss die Gemeinde an anderer Stelle eine nicht bebaute Fläche als landwirtschaftliche Fläche ausweisen. Dieses FNP-Änderungsverfahren soll in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen eingeleitet werden.