Basler Kantonslabor wird fündig
: Giftige Chemikalien in E-Zigaretten gefunden

Einweg-E-Zigaretten in Basel-Stadt sind zu mehr als 90 Prozent mangelhaft, wie eine Untersuchung zeigt.
Von
(sda)
Basel
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Bei den Proben kamen zudem Verstöße gegen das Chemikaliengesetz zum Vorschein. (Symbolfoto)

Lindsayfox/Pixabay

Insgesamt 91 Prozent aller im Kanton Basel-Stadt getesteten Einweg-E-Zigaretten und E-Liquids weisen Mängel wie etwa zu hoher Blei- und Nikotingehalt auf. Das Kantonale Laboratorium hat 29 von 32 Proben beanstandet. Es sprach insgesamt 21 Verkaufsverbote aus, wie es dieser Tage mitteilte.

Die Fachleute untersuchten die Produkte nach toxischen Inhaltsstoffen und nach dem Schwermetallgehalt. In 21 Fällen waren die Inhaltsstoffe nicht deklariert, in 13 weiteren wurde das maximal zulässige Volumen überschritten. Eine Probe enthielt Methylsalicylsäure in geringer Konzentration. Diese wird als reproduktionstoxisch eingestuft.

Als weitere Verstöße gegen das Tabakproduktegesetz stellte das Kantonslabor bei einzelnen Proben auch Überschreitungen beim Nikotingehalt und bei der Mindesthaltbarkeit fest. Bei den Proben kamen zudem Verstöße gegen das Chemikaliengesetz zum Vorschein. In fünf Proben war der Bleigehalt in den Elektronikbestandteilen über dem gesetzlichen Höchstwert, zudem waren manche Sicherheitsdatenblätter fehlerhaft, wie es in der Mitteilung heißt. Das Labor stellte in elf Fällen fest, dass die Importeure die vorgezogenen Entsorgungsgebühren nicht bezahlten. In 14 Fällen stellt sich heraus, dass sie die für Elektrogeräte nötige EU-Konformitätserklärung nicht oder nur unvollständig vorlegen konnten. Das Kantonslabor führte die Proben bei zehn Einzelhändlern durch.

Im Vergleich zu seiner Kampagne von 2023, in welcher es sämtliche Proben beanstandete, sieht es „kaum Verbesserungen“ und will weitere Marktkontrollen durchführen. Einweg-E-Zigaretten müssen entsorgt werden, sobald das Liquid aufgebraucht ist. Dabei entsorgen die Konsumenten jedes Mal einen wiederaufladbaren Akku, der oft im Hauskehricht oder auf dem Boden landet. Die Verkaufsstellen stehen aber in der Pflicht, die Produkte zurückzunehmen.