Baselbieter Drogenmord-Prozess: 60-Jähriger nach 25 Jahren vor Gericht

Der Beschuldigte hat bereits erfolglos vor dem Schweizer Bundesgericht gegen die Untersuchungshaft geklagt.
Michael WerndorffEin 60-jähriger Schweizer muss sich seit Montag vor dem Baselbieter Strafgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Jahr 2000 in Münchenstein (Baselland) einen 21-jährigen Mann erschossen zu haben. Die Anklage lautet auf Mord.
Nach der Anklageschrift vereinbarte der damals 35-jährige Beschuldigte mit dem Opfer, diesem für 130 000 Franken zwei Kilogramm Kokain abzukaufen. Die beiden hätten sich am Abend des 4. Oktobers 2000 auf dem Außenparkplatz der St. Jakobshalle auf Baselbieter Boden getroffen und seien in den gemieteten Smart des Opfers eingestiegen.
Statt des Geldes, über das er ohnehin nicht verfügt habe, soll der Beschuldigte dem Opfer ein Couvert voller Papierschnipsel übergeben haben. Als sich das Opfer dem angeblichen Geld gewidmet habe, habe der Beschuldigte ihm aus nächster Nähe mit einer Pistole in den Kopf geschossen und sei dann mit dem Kokain geflohen.
Während das Opfer am folgenden Abend im Universitätsspital Basel seinen Verletzungen erlag, gelang es dem Beschuldigten, sich der Strafverfolgung zu entziehen. Der heute 60-Jährige wurde erst 2023 in Deutschland verhaftet und wurde im Dezember an die Schweiz ausgeliefert, wie der Anklageschrift zu entnehmen ist.
Beschuldigter räumt Beteiligung an Tat ein
Wie aus Urteilen des Bundesgerichts hervorgeht, habe der Beschuldigte bereits zugegeben, mit der tödlichen Schussabgabe in Verbindung zu stehen. Er hat jedoch bestritten, dass es ein Mord war. So sprach er einmal von einem Unfall und einmal von einem Raub. Die juristische Einordung der Tat dürfte an der Hauptverhandlung eine entscheidende Rolle spielen, weil ein weniger schwerwiegendes Delikt je nach angedrohter Höchststrafe bereits verjährt sein könnte.
Die Verteidigung wird ihre Argumente anlässlich der Hauptverhandlung vorbringen. Das Gericht hat die Parteiverhandlung auf Montag bis Mittwoch in Muttenz (Baselland) angesetzt und die Urteilsverkündung für Freitag um 14 Uhr in Aussicht gestellt.
Bundesgericht sieht keine Verjährung der Tat
Da sich die angeklagte Tat ereignet hat, bevor die neuen Verjährungsfristen am 1. Oktober 2002 eingeführt wurden, gilt für sie noch die alte und zumindest zeitlich inzwischen abgelaufene Frist von 20 Jahren. Deswegen legte der nun Beschuldigte mehrfach erfolglos Beschwerden gegen seine Untersuchungshaft ein und zog sie bis vor Bundesgericht, wie aus Urteilen des obersten Schweizer Gerichtshofs hervorgeht.
Das Bundesgericht entschied jeweils zu Ungunsten des nun 60-Jährigen. Es betonte unter anderem die Besonderheit des alten Rechts, dass getätigte Untersuchungshandlungen die Verjährungsfrist nicht nur unterbrochen, sondern sie auch wieder neu gestartet haben. Es urteilte demnach, dass die 20-jährige Verjährungsfrist jeweils in den Jahren 2004 und 2023 zurückgesetzt worden und das Delikt damit nicht verjährt sei.
Im neuen Recht, das in diesem Prozess keine Anwendung findet, wurde dieser Mechanismus abgeschafft. Dafür wurden die Verjährungsfristen verlängert: Mord verjährt heute erst nach 30 Jahren. Zudem wird im Parlament aktuell diskutiert, ob Mord in der Schweiz überhaupt noch verjähren soll.
Zum Auftakt im Mordmordprozess am Montag haben Forensiker ihre Untersuchungsergebnisse aus den polizeilichzen Ermittlungen am Baselbieter Strafgericht präsentiert. Sie stützen die Annahmen der Staatsanwaltschaft.
Am Montagmorgen wurde das forensische Team in Muttenz befragt, das die Tatsituation rekonstruiert hat. Ihre Untersuchungen hätten ergeben, dass eine einhändige Schussabgabe plausibel sei. Ein versehentlicher Schuss im Zuge einer Ladebewegung sei indes „unwahrscheinlich“, hieß es. Ob es sich um einen Unfall handelte, wie der Beschuldigte angab, oder wie laut Staatsanwaltschaft um einen Mord, dürfte entscheidend für das Strafmaß sein. Dem Mann wird vorgeworfen, im Jahr 2000 einen 21-jährigen Drogendealer erschossen zu haben. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil des Gerichts gilt die Unschuldsvermutung.