Zweites Quartal
: Lahrer KOD stellt 121 Verstöße von E-Scooter-Fahrern fest

Der KOD hat im zweiten Quartal erneut einen Fokus auf die Innenstadt gelegt. Neben E-Scootern beschäftigte er sich auch mit Parksündern.
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(red/pl)
Lahr
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E-Scooter (Symbolbild): ARCHIV - 17.04.2024, Mecklenburg-Vorpommern, Wismar: Ein Reisender fährt mit seinem E-Scooter über den Bahnsteig. (zu dpa: «Warum auch immer wieder Kinder mit E-Scootern verunglücken») Foto: Jens Büttner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Im zweiten Quartal wurden 121 Versöße von E-Scooter-Fahrern festgestellt.

Jens Büttner/dpa
  • Lahrer KOD meldet im zweiten Quartal 121 Verstöße durch E‑Scooter-Fahrende.
  • Häufigste Delikte waren das Befahren der Fußgängerzone und nicht freigegebener Flächen.
  • Weitere Verstöße: Mitnahme von Personen, fehlende Versicherung, Handy, mangelhafte Beleuchtung.
  • Auch Radfahrende fuhren unerlaubt in die Fußgängerzone – zudem Handy- und Lichtmängel.
  • Abschleppungen und Kontrollen: 44 Fahrzeuge entfernt, 2855 Parkverstöße, Gaststätten geprüft.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Laut städtischer Pressemitteilung wurden vom Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) im zweiten Quartal 2026 insgesamt 121 Verstöße von E-Scooter-Fahrerinnen und Fahrer festgestellt: Davon entfielen 79 auf das unerlaubte Befahren der Fußgängerzone oder anderer nicht freigegebener Flächen. In 19 der Fälle wurde eine weitere Person unzulässig befördert, 18 Verstöße betrafen den fehlenden Versicherungsschutz, vier die verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt und ein Verstoß eine unzureichende Beleuchtung, heißt es in der städtischen Pressemitteilung.

Auch bei Radfahrern wurden laut Mitteilung mehrere Verstöße festgestellt: 33 Personen befuhren unberechtigt die Fußgängerzone. Zudem wurden neun Verstöße wegen der Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt geahndet. Bei drei der kontrollierten Fahrräder wurde eine unzureichende Beleuchtung beanstandet.

Im Rahmen der regelmäßigen Streifentätigkeit stellte der KOD insgesamt vier abgestellte Werbeanhänger im öffentlichen Verkehrsraum fest, für die keine erforderliche Sondernutzungserlaubnis vorlag. In allen Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Auch Kontrollen in Gaststätten

Bei Kontrollen im gesamten Lahrer Stadtgebiet, einschließlich des Terrassenbads und des Waldmattensees, wurden insgesamt 44 Fahrzeuge abgeschleppt, die in Feuerwehrzufahrten oder im absoluten Halteverbot abgestellt waren, teilt die Stadtverwaltung im Weiteren mit. Drei der abgeschleppten Fahrzeuge parkten demnach unberechtigt auf Sonderparkplätzen für Menschen mit Behinderung.

Gemeinsam mit der Bauordnung setzte der KOD außerdem mehrere Kontrollen von Gaststätten um. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Überprüfung von Spielgeräten sowie der Einhaltung baurechtlicher Vorgaben. Dabei wurden mehrere Verstöße festgestellt, die entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich zogen.

Darüber hinaus ahndeten die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes 2855 Parkverstöße. Die Verwarnungen wurden unter anderem wegen Parkens auf Gehwegen, im absoluten Halteverbot oder ohne gültigen Parkschein ausgesprochen

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