Wegen der Bundestagswahl am 23. Februar 2025
: Orschweierer Narrenzunft „Hornig“ sagt Umzug endgültig ab

Nun ist es offiziell: Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl muss die Orschweierer Zunft zurückstecken- und ihren Umzug absagen.
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(red/jg)
Mahlberg
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Der Umzug der „Hornig“ war immer ein Höhepunkt der Fasent in der südlichen Ortenau. Nun muss er aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl abgesagt werden

Sandra Decoux

Eine offizielle Absage hatte es bislang noch nicht gegeben, doch hatte die Gerüchteküche aufgrund einer Beschlussvorlage des Gemeinderats Mahlberg für den 16. Dezember bereits gebrodelt – auch wenn Bürgermeister Dietmar Benz den entsprechenden Punkt am Freitag abgesetzt hat. Am Montagabend sorgt die Orschweier Zunft nun in einer Pressemitteilung für Klarheit und verkündet das Aus für ihren Umzug.

„Nachdem die Vertrauensfrage von Bundeskanzler Scholz gescheitert ist, findet die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag zeitgleich mit dem geplanten Termin des großen Orschweirer Narrenumzugs am 23. Februar 2025 statt“, schreibt die Narrenzunft Hornig Orschweier. Während sie zunächst hoffte, die traditionelle Großveranstaltung unter Auflagen durchführen zu können, hat das Ergebnis einer Besprechung mit der Stadt Mahlberg dazu geführt, unter Vorbehalt des Ergebnisses am 16. Dezember den Fasentumzug abzusagen, gibt die Zunft Einblick.

Landeswahlleiterin gibt klare Richtlinien vor

„Die Stadt Mahlberg hat erhebliche Bedenken, den Umzug durchzuführen und ganze Straßenzüge abzusperren, was dazu geführt hätte, dass Wähler eventuell in der freien Ausübung ihres Wahlrechts gehindert worden wären. Diese Bedenken können auch mit Auflagen nicht ausgeräumt werden, eine Wahlanfechtung mit gegebenenfalls Wiederholung der Bundestagswahl ist zu verhindern“, schreiben die „Hornig“.

Eine Orientierung gibt das Schreiben der Landeswahlleiterin Cornelia Nesch vom 29. November 2023 im Hinblick auf Fastnachtsumzüge, demnach habe die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl höchste Priorität. Im Zweifelsfall seien Fastnachtsveranstaltungen räumlich oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen.

Räumliche und zeitliche Verlegung des Umzug ist nicht möglich

Ferner sei darauf zu achten, dass insbesondere mobilitätseingeschränkte Menschen jederzeit die Möglichkeit haben, mit dem Auto das Wahllokal zu erreichen. Jeder Wähler müsse rechtzeitig und umfassend über die Sperrung und Alternativen informiert werden. Während der Sperrzeit und während des Umzuges sind alternative Zuwege auszuweisen und gegebenenfalls Umleitungen auszuschildern. Wähler dürfen nicht durch Narrenplaketten am Wahlrecht gehindert werden, das Betreten der Umzugsstrecke zur Ausübung des Wahlrechts muss ohne Plakette möglich sein.

Ein gravierender praktischer Hinderungsgrund ergibt sich für die Narrenzunft durch die aktuellen Planungen zur Sanierung der Orschweirer Festhalle. Zum Umzugszeitpunkt seien die Abbruch- und Rückbauarbeiten in vollem Gange, das Hallenumfeld stehe aufgrund der Baustelleneinrichtung und der damit verbundenen Sicherungspflicht nicht für den Aufbau eines Festzeltes und Verpflegungszeltes zur Verfügung. Umzugsteilnehmer und Besucher könnten daher nicht adäquat untergebracht und versorgt werden. Eine räumliche oder zeitliche Verlegung des Umzuges ist nicht möglich, so das niederschmetternde Fazit der Zunft.

Absage bedeutet große finanzielle Einbußen

Daher kam die Vorstandschaft und der Narrenrat der Narrenzunft Hornig Orschweier unter der Leitung von Oberzunftmeister Volker Kern nach einer Gesamtabwägung zum Ergebnis, dass unter diesen Umständen kein Narrenumzug durchgeführt werden kann und der Umzug am 23. Februar 2025 abgesagt werden muss. Rund 2000 Umzugsteilnehmer sind nun zu informieren, Busse müssen storniert werden. Diese Absage bedeutet für den Verein, aber auch für die vielen beteiligten Zulieferer, neben der herben Enttäuschung über das entgangene Highlight eine erhebliche finanzielle Einbuße.

Fasenthock statt Umzug?

Der Verein prüft nun, ob am 23. Februar 2025 rund um das Vereinsheim „Narrenschopf“ alternativ ein Fasenthock organisiert wird.

Finanzielle Entschädigung?

Ob die Orschweierer Narrenzunft Hornig wegen der Absage des Narrenumzugs von der Stadt Mahlberg eine finanzielle Entschädigung erhalten wird, ist nicht entschieden. Weil durch die nicht selbst verschuldete Absage der Zunft Einnahmen im fünfstelligen Bereich verloren gehen, hatte die Verwaltung eine einmalige Entschädigungszahlung aus der Stadtkasse in Höhe von 10 000 Euro dem Gemeinderat vorschlagen wollen, den Tagesordnungspunkt aber kurz vor der Gemeinderatssitzung am Montag wieder abgesetzt. Laut Bürgermeister Dietmar Benz soll das Thema in der ersten Sitzung nach der Weihnachtspause noch einmal auf die Tagesordnung des Gremiums gesetzt werden.

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