Stadt folgt Wunsch der BI: Die Bebauung in der Lahrer Hochstraße soll maximal dreistöckig werden

Geht es nach der Stadt, soll in der Hochstraße dreistöckig gebaut werden.
KöhlerEinmal mehr steht am kommenden Montag das Bauprojekt im Lahrer Norden auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Dieser soll eine Änderung der Planungsziele und in einem weiteren Tagesordnungspunkt eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan beschließen. Inhalt ist jeweils, die zulässige Bebauung auf drei Stockwerke zu begrenzen.
Die Stadt greift damit die Forderungen der Bürgerinitiative Hochstraße auf, die sich bereits seit mehr als einem Jahr erfolgreich gegen die vom Investor, der Gemibau, geplante vierstöckige Bebauung wehrt. Die Baugenossenschaft aus Offenburg, um Fred Gresens, die in der Vergangenheit bereits einige Wohnungsbauprojekte in Lahr umgesetzt hat, plant vier Häuser mit insgesamt 41 Wohneinheiten. Die Anwohner sorgen sich jedoch vor allem vor einer zu hohen Verkehrsbelastung in der schmalen Hochstraße. Der Gemeinderat folgte zuletzt mehrfach mehrheitlich der BI. und lehnte den Bebauungsplan mit vier Stockwerken ab.
„Ziel ist es weiterhin, die bauliche Entwicklung im Bereich der Hochstraße zu steuern und eine maßvolle, städtebaulich verträgliche Nachverdichtung zu ermöglichen“, begründet die Stadt in der Beschlussvorlage die Änderung der Planungsziele.Diese umfassen unter anderem die Begrenzung auf drei Vollgeschosse. Darüber hinaus legen die Ziele fest, dass eine „kompakte Wohnbebauung mit einer hohen Wohn-, Freiraum- und Gestaltungsqualität“ entstehen soll. Diesbezüglich will die Stadt sicherstellen, dass zwei Drittel des heutigen Baumbestandes erhalten bleiben. Zur Verbesserung der Erschließung des Gebiets soll die Hochstraße im Bereich des Plangebiets verbreitert werden. Die Sozialwohnungsquote für die Maßnahme der Gemibau sei im Rahmen des Vorhabens „Jamm-/Geigerstraße“ zu erfüllen. Dabei erfolgt eine Erhöhung von 20 Prozent auf 30 Prozent der Wohnfläche, heißt es in der Beschlussvorlage.
Eine Veränderungssperre soll beschlossen werden, um die „Planungshoheit der Stadt zu sichern und die städtebaulich unerwünschte Entwicklung zu verhindern“. Aktuell liegt der Stadt nämlich eine Bauvoranfrage des Investors nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs vor. Laut dieser Vorschrift ist ein Vorhaben auch ohne entsprechenden Bebauungsplan zulässig, wenn es – vereinfacht gesagt – von Art und Größe zu den umliegenden Gebäuden passt (wir berichteten). Den neu gefassten Plänen der Verwaltung widerspricht das Vorhaben definitiv.
Mehrheit im Technischen Ausschuss
Die Abstimmung im Gemeinderat am Montag (die Sitzung im Rathaus II beginnt um 17.30 Uhr) dürfte spannend werden. Im Technischen Ausschuss gab es vergangenen Mittwoch nichtöffentlich mit zehn Ja-Stimmen zwar eine Mehrheit, aber auch sechs Gegenstimmen.
Folgt der Gemeinderat diesem Votum, bleibt abzuwarten, ob die Gemibau den Wünschen der Stadt entspricht, oder vom Projekt Abstand nimmt. Der Vorstandsvorsitzende Gresens war am Mittwochnachmittag für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Die Bauvoranfrage des Investors dürfte jedenfalls ziemlich sicher negativ beschieden werden.
Buslinie erneut Thema
Auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung steht ebenfalls erneut die Erweiterung der Buslinie 107. Diese soll, so die Pläne der Stadt, künftig unter anderem den Bahnhof mit dem Klinikum verbinden und zahlreiche Wohngebiete neu oder besser an den ÖPNV anschließen. Ende April wurde der Beschluss vertagt, da die Stadträte mehrheitlich die Finanzierung als nicht gewährleistet ansahen. In der neuen, inhaltlich nur wenig veränderten Beschlussvorlage geht die Stadt nun darauf ein, dass sie zumindest einen Teil der Mehrkosten durch nicht benötigte Mittel in anderen Bereichen wie dem Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr decken könnte.
