Quartalsbilanz des KOD: E-Scooter in der Lahrer Innenstadt bleiben ein Ärgernis

Das Fahren mit E-Scootern ist in Fußgängerzonen ist gefährlich und für viele Passanten ein Ärgernis.
Archiv/SymbolfotoVon der Quartalsbilanz des Kommunalen Ordnungsdiensts (KOD) berichtet die Stadtverwaltung in einer aktuellen Pressemitteilung. Demnach beschäftigten den Dienst im ersten Quartal neben den E-Scootern und Fahrrädern in der Marktstraße auch ein umweltgefährdender Vorfall im Kanadaring, verbrannte Abfälle, Gaststättenkontrollen und der ruhende Verkehr.
In der Marktstraße in der Innenstadt kontrollierte der KOD die Einhaltung der Vorschriften bei E-Scootern und Fahrrädern. Das Fahren mit E-Scootern ist in der gesamten Fußgängerzone untersagt, wie die Verwaltung in der Pressemitteilung betont. Das Radfahren in der Marktstraße ist dagegen nur werktags von 19 bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen gestattet. Insgesamt zwölf Verstöße durch Fahrräder sowie 14 Verstöße durch E-Scooter wurden vom KOD festgestellt.
Aus einem Kanister lief großflächig Diesel in die Schutter
Im vergangenen Monat kam es zudem zu einem umweltgefährdenden Vorfall im Kanadaring: Aus einem Kanister lief großflächig Diesel in die Schutter. Vor Ort informierte der KOD die Feuerwehr sowie den Bau- und Gartenbetrieb. Durch das Streuen von Bindemitteln konnte die Gefahr allerdings reduziert werden, heißt es in der städtischen Pressemitteilung. Ein Verursacher wurde jedoch nicht festgestellt.
Zudem habe eine Person unrechtmäßig Abfälle verbrannt. Dies stellt laut Verwaltung einen Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz dar. Der KOD leitete ein Bußgeldverfahren ein, um den Vorfall zu ahnden und weitere Verstöße zu verhindern.
4100 Verstöße im ruhenden Verkehr
Bei Gaststättenkontrollen wurden vom KOD außerdem zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Dabei war laut Angabe der Stadtverwaltung Alkohol ohne eine hierfür gültige Konzession ausgeschenkt worden – was gegen das Gaststättengesetz verstößt.
Zudem wurden laut Angaben in der Pressemitteilung 25 Fahrzeuge abgeschleppt. Einige hatten ohne eine gültige Zulassung im öffentlichen Verkehrsraum gestanden und wurden nach einer Drei-Tages-Frist entfernt. Andere wiederum hatten die erforderliche Fahrbahnrestbreite von insgesamt 3,05 Metern nicht eingehalten. Außerdem wurden Fahrzeuge entfernt, die im absoluten Halteverbot gestanden und Feuerwehrzufahrten blockierten hatten.
Im Bereich des ruhenden Verkehrs wurden vom KOD insgesamt 4100 Verstöße festgestellt. Darunter fällt laut Mitteilung das Parken auf dem Gehweg ebenso wie das Parken im Parkscheinbereich ohne gültigen Parkschein und das Parken im Halteverbot.