Neue Gräber geplant: So soll der Ettenheimer Friedhof umgestaltet werden

Der Ettenheimer Friedhof soll umgestaltet werden.
HillerDen starken Veränderungen im Bestattungswesen und bei der Pflege von Gräbern trägt die Stadt Ettenheim mit der Neuanlegung eines gärtnergepflegten Grabfeldes sowie der Neuanlage eines Kindergrabfelds Rechnung. Bisher gibt es auf dem Ettenheimer Friedhof drei gärtnergepflegte Grabfelder, die weitestgehend belegt oder vergeben sind, wie Beatrice Warthmann vom Hauptamt den Mitgliedern des Bauausschusses am Dienstagabend erläuterte. Aktuell noch verfügbar sind 17 Urnenplätze in einem Urnengemeinschaftsgrabfeld, neun Urnengräber und ein einziges Sarggrab.
Urnenbestattungen übertreffen Sargbestattungen an Zahl inzwischen deutlich. Stark in Anspruch genommen werden inzwischen auch gärtnergepflegte Grabstätten. Ein großer Teil der Bevölkerung wünsche Grabarten, bei denen die Pflege dauerhaft durch Fachbetriebe übernommen wird und für die Angehörigen kein eigener Pflegeaufwand entsteht.
Standort der Kindergräber ist nicht mehr zeitgemäß
Im Zuge der Neuanlegung eines Grabfeldes will die Stadt, so Warthmann, auch der Erkenntnis Rechnung tragen, dass sich der derzeitige Standort der Kindergräber auf dem Ettenheimer Friedhof, unmittelbar entlang einer Mauer und an einem stark frequentierten Weg, aus heutiger Sicht in einer eher wenig geeigneten Lage befindet. Die Gestaltung der aktuellen Kindergrabreihe wirkt aus Sicht der Projektgenossenschaft „Erinnerungsgarten“, die von der Stadt mit der Planung beauftragt ist, eher unpersönlich und bietet nur wenig Raum und Ruhe für trauernde Eltern und Angehörige.
Sowohl das neue gärtnergepflegte Grabfeld wie auch das neue Kindergrabfeld soll auf dem Feld gegenüber der Glasfront der Trauerhalle angelegt werden. Im November 2024 hatte der Gemeinderat festgelegt, dass in diesem Grabfeld keine weiteren Bestattungen erfolgen dürfen. In Angriff genommen werden kann die geplante, ansprechende Neugestaltung sowohl eines gärtnergepflegten Grabfelds wie auch es neuen Kindergrabfeldes voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026, da die Liegezeit in einigen Gräbern erst bis dahin abgelaufen ist.
Wegebau kostet die Stadt 24.500 Euro
Die Mitglieder des Bauausschusses empfehlen dem Gemeinderat die Umsetzungsgenehmigung der vorliegenden Pläne. Zudem hat das Gremium der Empfehlung seine Zustimmung gegeben, die Firma Lässle mit dem Wegebau in beiden Grabfeldern zum Angebotspreis von 24 500 Euro zu beauftragen.
Im Zuge dessen hat sich die Friedhofkommission im Februar nicht-öffentlich Gedanken über einen Kriterienkatalog zur Einstufung historische erhaltenswerter Grabfelder auf dem Friedhof der Kernstadt gemacht. Nach vorheriger Beratung im jeweiligen Ortschaftsrat kann der Kriterienkatalog auch in den Ortsteilen übernommen werden.
Bisher waren Historiker, Stadt und Steinmetz gefragt
Schon in der Vergangenheit wurden Grabmale als historisch erhaltenswert eingesetzt und teilweise versetzt, rief Warthmann in Erinnerung. Ein vom Gemeinderat beschlossener Kriterienkatalog zur einheitlichen Bewertung gab es bisher nicht. Die Auswahl erfolgte dabei nach fachlicher Einschätzung durch einen Historiker, die Stadtverwaltung und einen Steinmetz. Sie sollen auch künftig zur Beratschlagung herangezogen werden, ehe die Friedhofskommission über einzelne Grabmale entscheidet und der Bau-, Umwelt- und Technikausschuss die endgültige Entscheidung trifft, wie Warthmann das künftige Vorgesehen umriss.
Der nunmehr formulierte Kriterienkatalog nennt drei Voraussetzungen für eine Einstufung als „historisch erhaltenswert“ (siehe Info). Die Entscheidung über die Einstufung eines solchen Grabmals soll maximal fünf Jahre vor Ablauf der Nutzungszeit erfolgen. Grundsätzlich ist vorgesehen, diese Grabmale am bisherigen Standort zu belassen – sofern möglich. Ist eine Versetzung erforderlich, werden die Gräber an die Friedhofsmauer umgesetzt. Hierfür sind Mittel im Haushalt einzuplanen.
Der Bauausschuss stimmte dem vorgestellten Konzept ohne Gegenstimme zu und empfiehlt dem Gemeinderat, ebenso sein Ja dazu zu geben.
Info – Diese Anforderungen stellt die Stadt
Wenn ein Grabmal einer der folgenden Anforderungen erfüllt, gilt es laut dem neuen Kriterienkatalog der Stadt als historisch: Historisch und künstlerisch wertvolle Grabmale Bedeutende Persönlichkeiten der Stadt wie Ehrenbürger, Bürgermeister (mindestens zehn Jahre im Amt), Pfarrer (mindestens zehn Jahre in Ettenheim im Amt) Persönlichkeiten, die für die Stadtgeschichte relevant sind; Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft.