Jugendgemeinderat informiert sich: Das Haus des Jugendrechts erteilte drei jungen Lahrern Chrysanthema-Verbot

Der Jugendgemeinderat kam zu seiner Sitzung im Lahrer Haus des Jugendrechts in der Schillerstraße zusammen. Die Einrichtung stellte sich den Lahrer Jugendlichen vor.
BaubliesKerstin Geiger (Polizei), Staatsanwalt Phillip Nique und Joachim Illner, der im Landratsamt die Jugendhilfe in Strafverfahren (JuHiS) betreut, stellten praktisch dar, wie Prävention funktioniert.
Das Beispiel betraf die Chrysanthema. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten mehr als ein Dutzend Jugendliche im Vorfeld ausgemacht, von denen bekannt gewesen war, dass sie die Blumenschau stören könnten. Es gebe, erklärten Geiger und Nique, die Möglichkeit, Aufenthaltsverbote zur Chrysanthema auszusprechen. Eine Übertretung kann mit Geldstrafe geahndet werden. Offensichtlich hatte eine Kontaktaufnahme im Vorfeld Erfolg: Nötig waren am Ende nur drei Verbote.
Ein anderes praktisches Beispiel sind E-Scooter, mit denen in der Fußgängerzone nicht gefahren werden darf. Beim zweiten Verstoß können die Gefährte beschlagnahmt werden. Niques Hoffnung: „Das spricht sich herum.“ Eine Beschlagnahmung würde andere möglicherweise davon abhalten, in die gleiche Situation zu geraten.
Einrichtung „aus Lahr nicht mehr wegzudenken“
Das Angebot mit Sitz in der Schillerstraße sei, so Nique, „in Lahr nicht mehr wegzudenken“. Die derzeit elf Mitarbeiter haben unter anderem auch Kontakt zu den Schulen und der Schulsozialarbeit. Je nach Reife der Täter sind die Mitarbeiter Ansprechpartner bis zum Ende des 20. Lebensjahres. Täter können bis zu dem Alter nach dem milderen Jugendstrafrecht beurteilt werden.
Im Haus des Jugendrechts gibt es Unterscheidungen, die bei der Vorstellung „Diversion“ genannt wurden: Statt eines Strafverfahrens gibt es Möglichkeiten wie „erzieherische Maßnahmen“, zu denen die bekannten Arbeitsstunden gehören. Tenor bei der Vorstellung war, dass die aktive Prävention immer der bessere Ansatz sei – im Gegensatz zur reaktiven Strafverfolgung.
Ende 2026 wird ein neuer Jugendgemeinderat gewählt
Die weiteren Themen der Sitzung: Ende 2026 wird ein neuer Jugendgemeinderat gewählt. Taner Demiralay vom Team im Schlachthof erklärte, dass die Wahl an zwei Tagen, 2. und 3. Dezember, stattfinden wird. Bewerbungsschluss ist der 25. Oktober im kommenden Jahr. Die Werbung für eine neue Jugendvertretung soll vorwiegend an Lahrer Schulen stattfinden. Bei der Gelegenheit lobte Rudolf Dörfler (Vertreter der CDU-Fraktion) die Arbeit des bestehenden Gremiums. Dieser Jugendgemeinderat sei „einer der aktivsten“, die er bisher erlebt habe.
Am 8. März wird ein neuer Landtag gewählt. Es ist die erste Landtagswahl, an der Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr wählen dürfen. Karina Dannecker, eine der Sprecherinnen, präsentierte den 26. Februar als den Termin, zu dem Jugendliche die Kandidaten im Schlachthof kennenlernen können.
Elf „Notinseln“
Cornelia Guth (Abteilung Kinder, Jugendliche und Familien) stellte das Projekt „Notinsel“ erneut vor (wir berichteten). Stand Mittwoch vergangener Woche gibt es in der Innenstadt bereits elf „Notinseln“.