Gemeinderat gibt grünes Licht: Ettenheim möchte den Bauturbo zünden

Damit es Bauherren in Ettenheim künftig leichter haben, Wohnraum zu schaffen, zündet die Stadt den sogenannten Bauturbo des Gesetzgebers.
DecouxAls Möglichkeit, der allerorts beklagten Wohnungsnot entgegenzuwirken, haben Kommunen vom Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt bekommen, den sogenannten Bauturbo zu zünden. Das heißt: über ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren mit kürzeren Prüffristen (drei Monate) Ausnahmen von beispielsweise veralteten Bebauungsplänen zuzulassen, Wohnbau zu ermöglichen und Bauen im Außenbereich zu erleichtern. Gemeinden müssen sich jedoch ausdrücklich für diese Möglichkeit entscheiden. Und: Der Bauturbo ist kein Freibrief. Er muss die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen. Zudem sind die Vorschriften der Landesbauordnung auch bei einem gezündeten Bauturbo unantastbar.
„Leitplanken“ nannte Bürgermeister Bruno Metz die Punkte, die seitens der Verwaltung als Vorgaben an die zustimmungsbedürftigen Vorhaben formuliert worden waren. Bauamtsleiter Markus Schoor legte sie als Sitzungsvorlage dem Gemeinderat zur öffentlichen Diskussion vor und erklärte sie. In der Vorlage klar festgelegt: Die Entscheidungshoheit soll beim Gemeinderat liegen.
Räte stören sich an Rahmenbedingungen
Damit war ein Stück weit auch die Anfrage von Thomas Dees (FWV) beantwortet, wie es um die Entscheidungskompetenz des Bauausschusses aussehen wird. „Denkbar, dass diese Entscheidungen eines Tages dann auch wieder an den Bauausschuss übertragen werden“ – eines Tages eben, wenn sich die Entscheidungsfindung eingespielt hat.
Auch bei der Anwendung des Bauturbos sollen die Maßgaben des Ettenheimer Baulandentwicklungsmodells (fiktive Abtretung und Rückerwerb von 50 Prozent des Baulandes) und die bisherige Erschließungsregelung (zusätzliche Erschließungsmaßnahmen hat der Antragsteller zu bezahlen) ihre Gültigkeit behalten. Zusätzlich wird dem Antragsteller (eines Bauvorhabens) eine Baupflicht innerhalb von drei Jahren ab Genehmigung auferlegt.
Nicht alle Punkte der Sitzungsvorlage blieben in der Diskussion im Ratsrund unwidersprochen. Silke Kabisch (FLE) plädierte dafür, statt der zunächst strikt vorgeschriebenen Zisterne für das Auffangen von Niederschlagswasser von Dachflächen auch die Lösung einer „natürlichen Versickerung“ einzuräumen. Ihrer Anregung wurde ebenso zugestimmt wie der Sichtweise von Frank Woitzik (CDU), als Alternative zur zunächst vorgeschriebenen Dachbegrünung (für Gebäudeteile mit einer Dachneigung von null bis 15 Grad) auch eine flächige Photovoltaikanlage zu erlauben.
Stadt möchte klare Regeln für hohe Bepflanzungen
Nach einer passenden Formulierung suchen will man noch hinsichtlich der von Kabisch formulierten Zielsetzung, einen großen Anteil (80 Prozent) der nicht bebauten Fläche (Gebäude, Zuwegung, Stellplätze, Carport) begrünen zu müssen, etwa um Steingärten erst gar keine Chance zu geben. Klar geregelt wissen will die Stadt auch die Bepflanzung mit hochstämmigen Laub- oder Obstbäumen und Hecken, der Grundstücksgröße angepasst. Olaf Deninger (SPD) hinterfragte die Auflage, je Wohnung mindestens einen Stellplatz zu überdachen. Der Bauturbo solle doch auch zur Kostensenkung beitragen. Bürgermeister Metz verwies auf Wohngebiete, in denen es diese Vorgabe nicht gibt und einen „Wildwuchs unschöner Bauteile“ zur Folge hat. Neue Möglichkeiten für die Kommune und Bauwillige soll der Bauturbo auch im „Außenbereich“ schaffen, wobei dieser genau bemessen wird: nämlich in einem Bereich bis zu 100 Metern Abstand zur bisherigen Bebauung/Baugrenze.
Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben zu, künftig die Möglichkeiten des Bauturbos mit weniger Bürokratie zu nutzen.
Info – Bürger bleiben gefragt
Auch künftig will die Stadt eine Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauvorhaben ermöglichen. So sollen die anonymisierten Unterlagen zwei Wochen lang auf der Homepage der Baurechtsbehörde – in diesem Fall der Stadt – offengelegt werden. Anwohner sollen postalisch auf die Veröffentlichung hingewiesen werden. In den Ortsteilen soll die Ortsverwaltung die Informationen in der Ortschaftsratssitzung erfolgen.