Prozess in Wolfach: Mit Kabel gefesselt - Urteil nach Körperverletzung und Freiheitsberaubung

Der 25-Jährige musste sich vor dem Wolfacher Amtsgericht verantworten.
LupferAcht Stunden lagen zwischen der Prozesseröffnung gegen einen 25-jährigen Kinzigtäler und der Urteilsverkündung von Richterin Ina Roser. Dazwischen ging es im Sitzungssaal des Amtsgerichts Wolfach um gleich drei Verfahren gegen den Angeklagten: Gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung sowie Bedrohung und Beleidigung warf Staatsanwalt Norman Senk ihm vor.
Am 12. Februar 2025 soll er gegen 15.50 Uhr seinen damaligen Nachbarn in Wolfach mit der Faust vom Fahrrad geschlagen und ihn am Boden liegend mit mehreren Tritten und Schlägen gegen Körper und Kopf traktiert haben. Am 30. Januar 2026 soll er eine frühere Nachbarin im Netto-Markt Wolfach beleidigt und ihr gedroht haben: „Ich bring dich um, du Bitch!“ Die 44-Jährige hatte beim Vorfall im Februar 2025 die Polizei verständigt.
Den größten Raum der Verhandlung nahm der schwerwiegendste Vorwurf ein: Mit insgesamt vier Freunden im Alter von 15 bis 19 Jahren besuchte der damals noch 24-jährige Angeklagte am 3. Oktober 2025 eine Waldhütte in Oberwolfach, wo bei Alkohol und Drogen gefeiert werden sollte.
In der Nacht zum 5. Oktober soll der Angeklagte einen damals 15-Jährigen mehrfach geschlagen und mehrere Stunden mit einem Verlängerungskabel gefesselt haben. Die Schläge gegen den Nachbarn gab der 25-Jährige zu. Der 33-Jährige sei bedrohlich auf ihn zugefahren, im Affekt habe er zugeschlagen. „Aber getreten habe ich ihn nicht.“ Das Verhältnis sei vorher schon angespannt gewesen. Ebenso wie zu der Nachbarin, die ihn angezeigt hatte: „Ich gebe zu, ich hab sie beleidigt. Aber ich hab sie nie bedroht.“ Die angebliche Drohung sei „absolut gelogen“.
45 Euro als Auslöser für einen Streit
Auch in der Hütte hätten sich die Dinge anders zugetragen als vorgeworfen. Zu dem 15-Jährigen habe er ein gutes Verhältnis, „brüderlich würde ich fast schon sagen“. Auslöser des Streits: 45 Euro des Angeklagten, die am zweiten Abend verschwanden, als die Freunde noch zu dritt waren. Gefunden wurde das Geld in der Tasche des 15-Jährigen. „Ich war sehr enttäuscht von ihm. Dann hab ich ihm eine mit der flachen Hand gegeben, vielleicht auch zwei oder drei – aber mit der Faust hab ich ihn nicht geschlagen.“ Gefesselt habe er ihn nicht.
Am Sonntag sollte sich der 15-Jährige vor den Freunden erklären und entschuldigen. Elf Zeugen waren geladen. Immer wieder ging es in ihren Aussagen auch um Geld, Drogen und Nachrichten, die der 25-Jährige über Dritte per Messenger zustellen habe lassen.
An den geschlagenen Nachbarn, der erklärte, keinen Kontakt mehr zu wollen, wie an den 15-Jährigen, dessen Familie aus Angst vor dem Angeklagten einen geplanten Umzug ein halbes Jahr vorzog. „Ich habe Todesangst um mein Kind gehabt. Wir haben komplett die Zelte abgebrochen“, sagte die Mutter des 15-Jährigen. Woher ihr Sohn den Angeklagten kenne, fragte die Richterin. „Er wollte ihm sein Fahrrad klauen und mein Sohn hat ihn erwischt.“
Über Nacht festgebunden
Dennoch habe sich aus Sicht des Sohns eine Freundschaft entwickelt. Der Angeklagte habe dem 15-Jährigen auch Cannabis angeboten und ihn zum Verkauf angehalten. Und doch: Mit zur Party wollte der 15-Jährige nach eigener Aussage „weil ich’s cool fand, dabei zu sein“. Der Clique log er dazu vor, von den Eltern rausgeworfen worden zu sein. Die Mutter verständigte am 4. Oktober die Polizei, nachdem ihr Sohn nicht nach Hause gekommen war. Das Geld habe er eingesteckt und den Freunden danach eine weitere Lüge aufgetischt, räumte der Teenager ein.
Dann kippte die Stimmung. „Über Nacht hat er mich festgebunden, damit ich nicht abhaue.“ Der Rest der Clique, allen voran ein 19-Jähriger, der zur Tatzeit als einziger mit in der Hütte war, hielt zum Angeklagten. „Ich hatte die ganze Zeit den Eindruck, ich werde angelogen, von allen Beteiligten“, sagte der ermittelnde Polizist.
Der 15-Jährige sei polizeibekannt, ebenso der Angeklagte: „Es wird vermutet, dass er mit Betäubungsmitteln handelt.“ Richterin Ina Roser verurteilte den 25-Jährigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten, auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Sie folgte wie die Staatsanwaltschaft den Schilderungen des 15-Jährigen. Die Freiheitsberaubung sah sie glaubhaft. Eine Woche bleibt für Einsprüche – ansonsten wird das Urteil rechtskräftig.
Täglich fünf Liter Bier
Bis diese im Frühjahr 2025 umziehen musste, wohnte der Angeklagte bei seiner Mutter. Danach war er vorübergehend obdachlos, zog seither mehrfach im Kinzigtal um. Ein viertes Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung steht noch aus, zweimal wöchentlich muss er sich deshalb bei der Polizei melden. Ausbildung, Freiwilligendienst und diverse Minijobs brach er jeweils nach einigen Monaten ab. Er brauche einen Vollzeitjob, um auf eigenen Füßen zu stehen, erklärte der Angeklagte. Geld erhalte er von seiner Mutter. Ein steter Begleiter des 25-Jährigen: Alkohol und Drogen. „Alkohol ist der Schwerpunkt.“ In den letzten Jahren im Schnitt fünf Liter Bier oder zwei Flaschen Wein am Tag. Aktuell versuche er, Pausen-Tage einzulegen und sonst weniger zu trinken. „Das funktioniert ganz gut.“ Sonst konsumiere er Cannabis und Amphetamine. „Nach Gefühl, meistens am Wochenende.“