Haslacher Bildungszentrum: Darum muss die Schule saniert werden

Bei Gebäude A des Bildungszentrums sieht Haslachs Stadtverwaltung aktuell den größten Handlungsbedarf.
StörrSanierungsmaßnahmen stehen in den kommenden Jahren am Bildungszentrum an. Hauptamtsleiter Adrian Ritter erinnerte im Gemeinderat an die umfangreiche Modernisierung in den Jahren zwischen 2009 bis 2011. „Wir haben aufgehört – nicht weil man fertig war, sondern weil das Thema Finanzen eine Rolle gespielt hat“, erklärte er.10,4 Millionen Euro Kosten waren damals angefallen, wovon laut Sitzungsvorlage nach Abzug von Zuschüssen 7,6 Millionen Euro seitens der Stadt zu tragen waren. Zusätzlich seien zwischen 2017 und 2018 energetische Maßnahmen für rund eine Million Euro (rund 500 000 Euro Förderung) an den Gebäuden F und C2 vorgenommen worden.
Die mehr als 60 Jahre alten Fußböden müssen raus
Um die Gebäudesubstanz zu erhalten, seien aber noch weitere Arbeiten erforderlich. Stadtbaumeister Clemens Hupfer ergänzte, dass insbesondere der Austausch der Oberlichtbänder in den Gebäuden A und C und Anschlussarbeiten an die Oberlichter in D und E notwendig seien. Hinzu komme der flächendeckende Austausch der Fußböden in den Klassenzimmern – denn viele seien noch aus dem Jahr 1963.
Die Gemeindeverwaltung stehe in engem Austausch mit der Schulleitung, die pädagogische Entwicklungsbedarfe formuliert habe, erklärte Ritter. Aus pädagogischer Sicht gebe es ebenfalls noch einiges zu tun, um offenere Raumnutzungen, die stärkere Einbindung von Fluren als Lernbereiche, punktuelle Anpassungen der Raumgrößen und Verbesserungen der Raumakustik vornehmen zu können.
Alles in allem würden die technischen Sanierungsmaßnahmen und die pädagogischen Entwicklungswünsche zu einem geschätzten Kostenrahmen von insgesamt 15 bis 20 Millionen führen. Angesichts der angespannten Haushaltslage gelte es abzuwägen, machte Ritter deutlich: „Was ist baulich notwendig, um die Substanz zu erhalten? Was ist notwendig, um den pädagogischen Anforderungen zu entsprechen? Und was wäre pädagogisch wünschenswert, um die Schule fit zu machen für die Zukunft?“ Der Gemeinderat habe sich am 10. Februar gemeinsam mit der Schulleitung und Architekt Christoph Wussler aus Biberach ein ausführliches Bild von der Situation am Bildungszentrum gemacht. Eine weitere Begehung mit Planern für Heizung, Lüftung, Sanitär sowie Elektrik und Brandschutz sei geplant, so Hupfer.
Kämmerin Gisela Ringwald ging auf die finanziellen Voraussetzungen ein und berichtete, dass sich eine entsprechende Verwaltungsvorschrift geändert habe, sodass es keine Förderobergrenze mehr gibt (siehe Info). Vor zehn Jahren habe es noch keine Fördermöglichkeiten für Sanierungen im Bestand gegeben, das sei nun anders. „Wir können es aber erst prüfen, wenn wir wissen, was wir wollen“, machte sie deutlich. „Wir müssen zunächst die Hausaufgaben machen: Wo soll es weitergehen? An welchem Gebäude und in welchem Umfang?“ Die Frist für einen Förderantrag wäre am 1. Oktober. Ziel sei, noch in diesem, spätestens im kommenden Jahr, einen Antrag zu stellen.
Die Verwaltung schlug vor, im ersten Schritt die Oberlichtbänder anzugehen und beispielhaft am Gebäude A zu untersuchen, was bautechnisch erforderlich sei und was pädagogisch gewünscht wird. Der Gemeinderat stimmte letztlich einhellig dafür, dass die Verwaltung die weiteren Schritte zur Erarbeitung eines Sanierungsplans veranlassen soll.
Neue Förderkulisse
„Es besteht für die Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung eine neue Förderkulisse“, heißt es in der Sitzungsvorlage. Die Förderung bestimme sich künftig auf Basis einer Kostenberechnung nach Din 276, was im Einzelfall zu deutlich höheren Fördersätzen führen könne. Der Grund: Gefördert werde nun in Bezug zu tatsächlichen Baukosten statt wie bisher zu Kostenrichtwerten. Der Regelfördersatz liege bei 33 Prozent des förderfähigen Bauaufwands. Bei allgemeinbildenden Schulen (Sekundarstufe) werde darüber hinaus ein Auswärtigenzuschlag gewährt.