Grundschule in Steinach
: Kein Bedarf für längere Öffnungszeiten der Betreuung

In Steinach sieht der Gemeinderat aufgrund des aktuell gemeldeten Bedarfs trotz Rechtsanspruch keinen Anlass, die bestehenden Zeiten auszuweiten.
Von
Maria Benz
Oberndorf
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Trotz gesetzlichem Anspruch werden viele Eltern in Steinach keine Ganztagsbetreuung für ihre Kinder nutzen. (Symbolbild)

Burgi/dpa

Der Gemeinderat Steinach hat am Montag beschlossen, den gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung für künftige Erstklässler durch kommunale Betreuungsangebote zu erfüllen und die derzeitigen Betreuungszeiten in Steinach und Welschensteinach für das Schuljahr 2026/2027 zunächst unverändert beizubehalten.

Hintergrund ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder, die zum Schuljahr 2026/2027 erstmals in die Klassenstufe 1 einer Grundschule, in die Grundstufe eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums oder in eine Juniorklasse eintreten. Der Anspruch gilt ab dem ersten Schultag und umfasst bis zu acht Zeitstunden pro Tag von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage. Er erstreckt sich auf die Schulzeiten und – mit Ausnahme von vier Wochen – auch auf die Schulferien. Welche Teile davon tatsächlich genutzt werden, entscheiden die Erziehungsberechtigten.

Um die Organisation zu sichern, mussten Familien der Gemeinde ihren darüber hinausgehenden Betreuungsbedarf fristgebunden mitteilen, erklärte Simone Muth von der Gemeindeverwaltung. Erste Ergebnisse wurden im März im Gemeinderat vorgestellt, danach seien die Daten nochmals aktualisiert worden.

Bedarf ist seit der Sitzung im März zurückgegangen

Es seien 38 Familien angeschrieben worden, davon 25 in Steinach und 13 in Welschensteinach. Insgesamt seien 25 Rückmeldungen eingegangen, 20 aus Steinach und fünf aus Welschensteinach. Gegenüber der März-Sitzung sei der Bedarf inzwischen zurückgegangen. Gründe seien die Zurückstellung eines Kindes und eine veränderte Bedarfslage bei einem weiteren Kind. Während zuvor noch mehrere Familien in beiden Ortsteilen eine Betreuung ab 7 Uhr genannt hatten, wurde zum Stand Freitag, 12. Juni, nur noch ein Bedarf in Welschensteinach gemeldet, wobei dort eine Betreuung ab 7.30 Uhr als ausreichend angegeben wurde. Für Steinach wurden weiterhin vor allem Bedarfe bis 14 Uhr genannt, zugleich meldeten mehrere Familien, keine zusätzliche Betreuung zu benötigen.

Die Gemeindeverwaltung leitete daraus ab, dass zwar ein Anspruch von bis zu acht Zeitstunden pro Tag besteht, die Nachfrage in der Gesamtgemeinde derzeit jedoch nicht in diesem Umfang gegeben ist. Deshalb empfahl die Verwaltung, die bestehenden Betreuungszeiten in Steinach und Welschensteinach vorerst beizubehalten und die Entwicklung weiter zu beobachten. Der Gemeinderat folgte dieser Einschätzung und fasste den Beschluss ohne Gegenstimme.

So geht´s weiter

Die Frage der Ferienbetreuung ist noch nicht abschließend geklärt. Nach Angaben der Verwaltung soll das Thema in der Sitzung im Juli erneut aufgegriffen werden, eine interkommunale Lösung steht im Raum.

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